Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 5. Februar d. J. beschlossen, den Bundesrathsbeschluß vom 
21. Mai 1885 — Ziffer VIII des unterm 5. Juli 1888 genehmigten Nachtrags zu den Ausführungs- 
bestimmungen, betreffend das Tabacksteuergesetz (Central-Blatt von 1888 Seite 748) — durch folgende 
Bestimmung zu ersetzen: I 
Das Entrippen von inländischem Taback in Theilungslagern darf unter folgenden Bedingungen 
gestattet werden: 
1. Die Rippen werden steuerfrei vom Lagerkonto abgeschrieben, wenn sie entweder ausgeführt 
oder unter amtlicher Aufsicht vernichtet oder zum Genuß als Taback unbrauchbar gemacht 
werden. In welcher Weise letzteres zu geschehen hat, bestimmt die oberste Landesfinanz- 
behörde. ·" 
2. Entrippte Blätter dürfen nur dann gegen Steuerentrichtung in den freien Verkehr gesetzt 
werden, wenn der Lager-Inhaber eine entsprechende Menge Rippen entweder vorher zur Ver— 
steuerung vorgeführt hat oder gleichzeitig mit den Blättern zur Versteuerung vorführt, oder 
aber, soweit dies nicht geschieht, gleichwohl die auf die Rippen entfallende Steuer entrichtet. 
Das Verhältniß zwischen Blättern und Rippen ist für jedes der in Betracht kommenden 
Theilungslager von der Direktivbehörde zu bestimmen. 
  
  
Dem Stations-Kontrolör, Steuer-Inspektor Wagemann in Nürnberg ist von der Königlich preußischen 
Regierung der Charakter als Ober-Zoll-Inspektor verliehen worden. 
  
3. Kolonial-Wesen. 
  
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schuzgebiete (R.-G.-Bl. 
1888 S. 75) und des §. 1 des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen- 
standes von Reichsangehörigen im Auslande vom 4. Mai 1870, ist dem Kaiserlichen Kommissar für das 
Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie, Friedrich Wilhelm Rose, für den Bezirk der Station Finschhafen 
die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, 
bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten und Sterbefälle zu beurkunden. 
  
4. Kon fsulant= Wesen. 
  
Der Kaiserliche Konsul Hilchenbach in Gonaĩves (Haith) ist gestorben. 
— — — — 
  
Dem zum Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Hannover ernannten Herrn George 
H. Murphy ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
 
	        
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