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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte bes Innern.
Fu betieben durch alle Postanstalten und Huchhandlungen.
XXVIl. Jahrgang. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1909. Nr. 54.
Inhalt: Zos. und Stenerwesen: Ausführungsanweisung für die Festsetzung des Durchschnittsbrandes. Seite 929
SZell- nd TSteuerwesen.
Die vom Bundesrat am 30. August 1909 erlassene Ausführungsanweisung für die Festsetzung des
Durchschnittsbrandes (§§ 61 ff. des Branntweinsteuergesetzes vom 15. Juli 1909, Reichs-Gesetzbl. S. 661 f.)
wird nachstehend bekannt gemacht.
Berlin, den 6. September 1909.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Wermuth.
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