Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

— 185 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und BSuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Mai 1892. 9 19. 
U 
Inhalt: 1. Joll und Steuer. Wesen. Ausführungsbestim. 
mungen zu dem Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 1891 2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Seite 185° Reichsgebiit.. ..... 316 
und Bestimmungen über die Zuckerstatisttt. 305 
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
D, Rundesrath hat in seiner Sitzung vom 7. d. M. beschlossen, die nachstehend abgedruckten 
orschriften: 
1. Ausführungsbestimmungen zu dem Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 1891 
und 
II. Bestimmungen über die Zuckerstatistik 
zu genehmigen. 
Berlin, den 30. April 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. 
I. Ausführungsbestimmungen 
zu dem 
Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 1891. 
Nr. 1. Zu §. 2 des Gesetzes. 
§. 1. Die bei der Zuckerfabrikation ursprünglich gewonnenen oder weiter bearbeiteten Besteuerung 
Abläufe (Syrup, Melasse), deren Quotient, d. h. deren prozentualer Zuckergehalt in der Trockensubstanz EJ 
70 oder mehr beträgt, unterliegen der Zuckersteuer zum Satze von 12 JA für 100 kg Nettogewicht. · 
32
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.