Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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e. Führung der v Denm Postillon allein gebührt es, die Pferde zu führen. Wenn der Reisende oder dessen 
Pferde. Leute an dem Postillon Thätlichkeiten verüben, so hat der Postillon die Befugniß, sogleich auszu- 
spannen. Dasselbe gilt, wenn der Reisende die Pferde durch Schläge antreiben sollte. 
8. 70. * * 
Beschwerden. 1 Sofern der Extrapostreisende Anlaß zur Beschwerde hat, ist er berechtigt, dieselbe in den 
Begleitzettel einzutragen. 
S. 71. 
Inkrafttreten. 1 Gegenwärtige Postordnung tritt am 1. Juli d. J. in Kraft. 
Berlin, den 11. Juni 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Stephan. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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