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Tinctura Gentianae Cunrnziantinktur.
n #“ composita .Zausammengesetzte Enziantinktur.
„ Limonii ... ...Limonentinktur.
,, Macidis.«...... ...Muskattinktur.
,, Menthaeorispae.... ...Krauseminztinktur.
,. ,.·piperitae.... ...Pfefferminztinktur.
,, santalini....... ...Sandeltinktur.
Vanillae..... . ...Vanilletinktur.
Zingibens.... ...Jngwertmktur
,, fort10r.. Starke Ingwertinktur.
Außerdem alle Artikel, die ohne Zweiser zu Genußzwecken dienen, z. B. Liköre, Essenzen zur
Likörfabrikation, Bitterschnäpse, Pefe fferminzplätzchen und dergl.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Das Nebenzollamt II. zu Preußisch-Herby im Bezirk des Hauptzollamts zu Landsberg O. S.
ist in ein Nebenzollamt I. umgewandelt worden.
Die Zuckersteuerstelle zu Biere im Bezirk des Hauptsteueramts Magdeburg II ist aufgehoben
worden. Die zur genannten Zuckersteuerstelle gehörenden Zuckerfabriken zu Biere und Welsleben sind der
Zuckersteuerstelle zu Atzendorf zugewiesen, während von letzterer Zuckersteuerstelle die Zuckerfabrik zu
Athensleben abgezweigt und der Zuckersteuerstelle zu Staßfurt zugelegt ist.
Es ist ertheilt worden:
dem Nebenzollamt I. zu Leibitsch im Bezirk des Hauptzollamts zu Thorn die Befugniß zur
Ausfertigung von Begleitscheinen I über Getreide auf das Steueramt I. zu Schwetz,
dem Hauptzollamt zu Aachen die Befugniß zur Untersuchung deklarirter Verschnitt-Weine und
Moste auf ihre Eigenschaft als solche,
dem Steueramt II. zu Hatzenport im Bezirk des Haup tsteueramts zu Coblenz die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen 1 über untersuchte Verschnitt Wetne und Moste,
dem Steueramt ll. zu Eutin im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt i. H. die Befugniß zur
unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen I über ausländisches Salz,
dem Steueramt I. zu Stadthagen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hannover die Befugniß
zur Abfertigung des unter Begleitzettel-Kontrole für die Schaumburger Brauerei in Stadthagen ein-
gehenden Malzes und
den Steuerämtern I. zu Weißenfels und Merseburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu
Naumburg a. S. die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier.
Im Königreich Bayern.
Es ist ertheilt worden:
der Aufschlag-Einnehmerei zu Hirschau im Bezirk des Hauptzollamts zu Regensburg die Be-
fugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen über inländischen Branntwein,
der Ausschlag-Einnehmerei zu Enkenbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau die Befugniß
zur Erledigung von Versendungsscheinen 1 über steuerfreien undenaturirten Branntwein zu Heilzwecken und
den Aufschlag-Einnehmereien zu Barbing und Pfatter im Bezirk des Hauptzollamts zu Regens-
burg die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen über inländischen Branntwein.
Im Königreich Sachsen.
Dem Nebenzollamt II. zu Hellendorf im Bezirk des Hauptzollamts zu Schandau ist die Be-
fugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I1 über zur Durchfuhr bestimmte halbseidene Sammete und
Plüsche sowie über Schirmbestandtheile aus Eisen und Messing beigelegt worden.