Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XL. (41a)

Vermuthung  —  Verschollenheit.  209

Vaterschaft  gegen  ben  Ehemann.  XXXVIII,  32.  Zahls——-
  lrach  bayer.  Landr.  Th.  1V  Kap.  14
#S.  13  Ziff.  6  54.

Venn  at  ichtung  *  Sihei  Verfahren  hierauf.  XXXVIII,

Veröffentlichung  der  Verurtheilung  des  Beschulbigten:
die  Befugniß,  dieselbe  dem  Beschäbioten  zuzusprechen,  ist
prozessnaler  Natur.  XXXVIII,  295.  Die  Befugniß  des
Beleidigten,  das  Urtheil  auf  Kosten  des  Beleidigers  bekannt
  zu  machen,  fällt  nicht  in  das  Gebiet  des  von  Amks
wegen  zu  verfolgenden  Rechtsvollzuges.  XXXVIII,  320.

Verpfändung:  eine  von  mehreren  Personen  aus  gemeinschaftlichem
  Grunde  verpfändete  Sache  kann,  auch  wenn
sie  eine  untheilbare  ist,  mit  Sicherheit  nur  an  sämmtliche
Verpfänder  zurückgegeben  werden.  XXXIII,  345.  Verpfändung
  einer  Forderung.  Separationsrecht.  Lokation.

IV,  263.  Verpfändung  nrrungenschaftlicher  Güter
nach  Mainzer  Landr.  XXXIV,  1,  22,  33,  49.  XXXV,
193.  Verpfändung  von  3½  im  Allgemeinen.
XXXVI,  197.  Voraussetzungen  hiezu  nach  bayer.  Recht.
XXXVI,  199.  Einer  Sicherheitshypothek  insbesondere.
XXXVI,  200.

Verpflichtungogrund  verschiedener  für  dieselbe  Leistung;
unrichtige  Anwendung  des  Gesetzes  #echen  eines,  bei  der
Liquidität  des  anderen.  XXXVII,  190.

Verringerung  eines  Wahed  unt  und  Grundsinckes  nach  8.  370
Ziff.  1  des  R.-Str.-G.-B

Versäumung  einer  eehul  oder  Frist:  Wiedereinsetzung
biegegen.  XXXVIII,  119.

Verfäumungsurtheil:  Einspruch  hiegegen.  XXXIX,
353.  Ebenso  des  Arrestbeklagten  hiegegen.  XXXVI,  46.
Berufung  des  Beklagten  gegen  ein  Versäumungsurtheil,
wenn  er  nicht  mehr  in  der  Lage  ist,  bei  dem  Vollzuge
6  Rechte  durch  Widerspruch  geltend  zu  machen.

IX,  66.

Versam  mie  Ehe:  die  Beschräukung  der  eheherrlichen  Veräußerung
  bei  solcher  nach  Nürnberger  Recht  betrifft  nur
den  ehefräulichen  Antheil  an  dem  veräußerten  Gute.
XXXVII,  108.

Verschiedenheit  der  Gesetze  von  der  begangenen  That  bis
zu  deren  Aburtheilung.  XXXVIII,  295.

Verschlechterung  der  Sachen:  beturg  des  Beklagten
hiefür.  Preuß.  Landr.  XXXIX,  41.

Verschollenheit:  Streitfragen.  6½  der  Lehre  hievon  na
Bamberger  Recht.  XXXI,  273,  289.  Erbschaftsanfa
an  einen  später  für  todt  Eise  Abwesenden.  Bewelslast.
  Bayer.  R.  XXXVI,  44.

14