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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichsamt des Innern.
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XXI. Jahrgang. Verlin, Freitag, den 28. April 1893. # Nr.17.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Ermächtigung 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Aufhebung von Bestimmungen
zur Vornahme von Civilstands-Akten. Seite 119 über die Zollbehandlung von MineralölFässern 120
2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- 4
stands = Akten im Schutzgebiet der Neu- Guinea- Kom- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
pagnie * * 119 Reichsgebiet . % 120
Der Kaiserliche Konsul Gerdes in Aarhuus (Dänemarhk) ist gestorben.
Dem vertretungsweise mit der Leitung der Geschäfte des Kaiserlichen General-Konsulats in Barcelona
betrauten Gerichtsassessor Weber ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amts-
bezirk des General-Konsulats und für die Dauer seiner gegenwärtigen Geschäftsführung die Ermächtigung
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
2. Kolonial= Wesen.
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs—
Gesetzbl. 1888 S. 75) und des Reichsgesetzes, betreffend Eheschließung und die Beurkundung des Personen—
standes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) ist dem im
Dienste der Neu-Guinea-Kompagnie stehenden Referendar Hasse für seine Person und die Dauer seiner
Thätigkeit im Schutzgebiete die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, in Kaiser-Wilhelmsland bezüglich
aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die
Geburten, Heirathen und Sterbefälle zu beurkunden.