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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und guchhandlungen.
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XXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 12. Mai 1893. 919.
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Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme # in den Weinbaugebieten des Relchs gebildeten Wein-
von Cioilstands-Akten:: Seite 131 baubezirleeee# 131
2. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des 1. Nachtrags zur 4. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und April 18983. ... 136
Handels-Marine für 1193ü 131 5. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Neues Verzeichniß der Reichsgebttttti . 138
1. Kon sulat= Wesen.
Dem Kaiserlichen Gesandten von Gutschmid in Tokio ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbereich die
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbesälle von solchen zu beurkunden.
2. Marine und Schiffahrt.
Der I. Nachtrag zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren
Unterscheidungssignalen für 1893 ist erschienen.
Z. Handels= und Gewerbe= Wesen.
Bekanntmachung.
Genmäß der Vorschrift im §. 4 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der
Reblauskrankheit, vom 3. Juli 1883 (Reichs-Gesetzblatt S. 149) wird nachstehend ein neues Verzeichniß
der in den Weinbaugebieten des Reichs gebildeten Weinbaubezirke bekannt gemacht. Die früheren Be-
kanntmachungen treten hierdurch außer Kraft.
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