Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einundzwanzigster Jahrgang. 1893. (21)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. d. Mts. beschlossen, 
1. dem §. 104 der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 1891 folgenden 
neuen Absatz 3 hinzuzufügen: 
„Nach den in den Abfätzen 1 und 2 für den Melaffezucker gegebenen Vorschriften ist 
auch bei Zucker, der sich in einer Privatniederlage ohne amtlichen Mitverschluß befunden 
hat, die Herstammung aus einer solchen Privatniederlage in den Abfertigungspapieren und 
Abfertigungsregistern festzuhalten.“ 
2. im S. 7 des Zuckerniederlage-Regulativs, Zeile 4, hinter dem Worte „Melassezuckers“ die 
Worte einzuschalten: 
„und des aus einer Privatniederlage ohne amtlichen Mitverschluß herstammenden Zuckers.“ 
Berlin, den 78. Mai 1893. 
  
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. d. Mts. beschlossen, daß zum Zweck der Berechnung der 
Wechselstempelstener und der nach dem Gesetz vom t—3 zu entrichtenden Reichsstempelabgaben der 
Mittelwerth einer österreichischen Krone auf 85 Pf. zu bestimmen fei. · 
Berlin, den 18. Mai 1893. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. 
  
4.— Konfulat-Wefen, 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
an Stelle des auf feinen Antrag entlaffenen Konfuls Keller den bisherigen Vize-Konful Albert 
Hamburger zum Konsul in Patras (Griechenland), 
den Kaufmann August Thöle zum Konsul in Kurrachee (Britisch-Indien), 
den Kaufmannn Bendix Hallenstein zum Konsul in Dunedin (Neu-Seeland) 
un 
den Kaufmann Alfred Bucherer zum Vize-Konsul in Piraeus 
zu ernennen geruht. 
 
	        
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