Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

— 291 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
——————.————....— 
Bu beziehen durm alle Vostanstalten und SBSuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
. "l¾∆ß " v 
XXII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. Juni 1894. 9 26. 
Inhalt: 1. Haudels= und Gewerbe-Wesen: Bestimmungen 3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
für die Prüfung und Beglaubigung von Schrauben vom 1. April 1894 bis Ende Mai 18994 295 
. Seite 291 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Konsulat-Wesen: Exequatur. Ertheiluung 294 Reichsgeeiiittttt ...... 296 
  
1. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Bestimmungen 
für die Prüfung und Beglaubigung von Schrauben. 
Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt — Abtheilung II — übernimmt die Prüfung und Be- 
glaubigung von Schraubenspindeln nach Maßgabe folgender Bestimmungen: 
S. 1. 
Die Prüfung hat den Zweck, die Größen des Durchmessers, der Ganghöhe und der Gewindeform 
von Schrauben, Gewindebohrern u. dergl. zu ermitteln. Bezieht sich dieselbe auf Musterspindeln, welche 
das in der Anlage beschriebene Normalgewinde für Befestigungsschrauben nach metrischem Maße darstellen, 
so kann sie mit einer Beglaubigung verbunden werden. 
Mutterkörper sind von der Beglaubigung ausgeschlossen. 
S. 2. 
chenusterspindeln, welche zur Beglaubigung eingereicht werden, müssen folgenden Bedingungen ent— 
prechen: 
1. Die Spindel soll aus gutem Stahl angefertigt, jedoch nicht gehärtet sein. Sie muß aus einem 
Stiel, einem das Gewinde darstellenden Theil (Bolzen) und einem cylindrischen glatten Fort— 
satze bestehen, dessen Durchmesser gleich dem des Gewindekerns ist. Hierzu kann noch ein zweiter 
cylindrischer glatter Fortsatz vom Durchmesser des Gewindes treten. Das Ganze muß aus 
einem Stück gearbeitet sein. 
49
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.