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CTentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und SGuchhandlungen.
XX II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. Juni 1894. Ns 27.
nhalt: 1. - z Anhang. Gesammt-Verzeichniß derjenigen Lehranstalten,
baa Crilssoonlulat Wesen- Ermaͤchtigung zur A— welche gemäß * 00 der Wehrordnung r Ausstellung
2. Militär. Wesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher bon Fueissen küer die lelesicgun, mü . n ane
Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche im Schutzgebiet 3. Polnei.Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
von Too ·---—·-— 297 Reichsgebttt 298
1. Kon sulat-Wesen.
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsulats-Verwesers in Varna beauftragten
Gerichts-Assessor Humbert ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit
§. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der
Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die
Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
2. Militär -Wesen.
Dem Regierungsarzt von Togo, Stabsarzt Wicke und dessen Vertreter, Assistenzarzt II. Klasse Dr. Doering,
beide à la suite des Sanitätskorps und kommandirt zum Auswärtigen Amt, ist die Ermächtigung ertheilt
worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1 a und 1b der Wehrordnung bezeichneten Art über die Un-
tauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren
dauernden Aufenthalt im Schutzgebiet von Togo haben.
Berlin, den 26. Juni 1894.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
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