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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
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Reichsamt des Innern.
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Zu bezsiehen durch alle Postanstalten und Buchbandlunnen.
Berlin, Freitag, den 10. August 1894. R 33.
Inhalt: 1. Kousulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- 3 en- * Status der deutschen Notenbanken Ene
.. Q„ (K n„ « Juli .. —
nahme von Civilstands-Akten; Exequatur Ertbeilung 4. Vol- und Steuer F Wesen: Verseuerung imändischer
Werthpapiere 358
2. Marine, und Schiffahrt Erscheinen de des Nautischen Fah 5. Polizei-Wesen: asweisung von Ausländern aus dem
uchs für das Jahr1 - - Reichsgebiet.... ........358
l.Konsulat-Wesen.
Dem Kaiserlichen Gesandten Freiherrn von Plessen in Athen ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 für die Dauer der gegenwärtigen Beurlaubung des dortigen Kaiserlichen Konsuls die Er—
mächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbereichs bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs—
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Buenos Aires beschäftigten Vize-Konsul Mertens ist auf Grund
des 8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt
worden, in Fällen der Abwesenheit oder Behinderung des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Ehe-
schließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen
zu beurkunden.
Dem zum Peruanischen Vize-Konsul in Bremen ernannten Herrn Ferdinand Westhoff ist das Exequatur
Namens des Reichs ertheilt worden.
2. Marine und Schiffahrt.
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder Ephemeriden
und Tafeln für das Jahr 1897 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach astronomischen
Beobachtungen“ ist im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns Verlag“" in Berlin soeben erschienen.
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder-
verkäufern zum Preise von 1,.5 Mark für das Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum
Preise von 1,50 Mark für das Exemplar zu beziehen.
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