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Bezeichnung
Bezeichnung
Altersgrenze,
bis zu welcher
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
.% Militär- zu richten sind, soweit nicht
der der Stellen, welche vorzugs anwärter n den Vakanzanmeldungen Bemerkungen.
Eisenbahn weise mit Militäranwärtern berücksichtigt andere Anstellungsbehörden
« zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet
müssen. werden.
6. Werra.- Eisenbahn (für die Strecke Subaltern= und Unterbeamte.0 Jahre. Direktion der Werra. Eisen.Bei der nee
Themar-Schleusingen). bahngesellschaft zu Mei- lian d r
ningen. Staatseisenbahn=
dienst in dieser
Beziehung, ins-
besondere bezüg-
lich der Ermitte.
lung der Militär=
anwärter beste-
henden Vorschrif-
ten zur Anwendung
zu bringen.
XII. HDerzogthum Sachsen-Altenburg.
1. Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. Untere Betriebsbeamte, mit 35 Jahre. Königliche Generaldirektion
Ausnahme der einer tech- der Sächsischen Staats-
Z„ « nischen Vorbildung be- eisenbahnen zu Dresden.
2. Eisenberg-Crossener Eisenbahn. dürfenden. 35 Vorstand der Eisenberf- Der Betrieb dieser
Crossener Eisenbahngesell. Vabn istverach.
schaft zu Eisenberg in bie' ’7
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Altenburg. für die Dauer der
bis zum 31. März
1903 laufenden
Pachtzeit gewähr.
leistet werden.
3. Saal. Eisenbahn. Hülfswärter, Bahnwärter,35 Direktion der Saal-Eisen-
Weichensteller. bahngesellschaft zu Jena.
4. Weimar-Gerger Eisenbahn. Bahnwärter, Weichensteller. Eine Alters. Direktion der Weimar-Geraer
renze ist nichtEisenbahngesellschaft zu
festgisett. Weimar.
—
XIII. Herzogthum Sachsen-Toburg und Gotha.
. Arnstadt-Ichtershausener Eisen-
bahn.
. Werra-Eisenbahn (für die Strecke
Coburg-Rodach).
Wutha-Ruhlaer Eisenbahn.
Subaltern- und Unterbeamte.
Subaltern- und Unterbeamte.
Expeditionsdiätar, Schaffner,
Weichensteller, Bahnwärter.
40 Jahre.
Eine
festgesetzt.
35 Jahre.
Alters-
grenze ist nicht
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
Direktion der Werra:Eisen.
bahngesellschaft zu Mei-
ningen.
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
Bei der Besetzung
sind die für den
preuß#ischen
Staatseisenbahn.
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschriften
zur Anwendung
zu bringen.
Bei der Anstellung
finden die für die
Besetzung der
Subaltern- und
Unterbeamten-
stellen mit Mili-
täranwärtein je-
weilig geltenden
Giuundsätze An-
wendung.