Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

— 222 — 
5. Die Nummern 418 und 419 erhalten in Spalte 2 folgende Fassung: 
„F418. —: Nutzholz aller Art, nicht besonders genannt, roh r2c., für Industrien des Grenzbezirks, 
mit Zugthieren gefahren, sofern es direkt aus dem Walde kommt und nicht auf einen 
Verschiffungsplatz oder Bahnhof gefahren wird, jedoch mit Beschränkung auf die bereits 
am 1. Juli 1885 im Grenzbezirk vorhandenen Industrien und auf deren durchschnittlichen 
Holzbezug aus dem Auslande in den letzten drei Jahren vor dem 1. Oktober 1885, bis 
zum 1. Juli 1901. 
419. —: Bau= und Nutzholz aller Art, nicht besonders genannt, roh 2c., für den häuslichen oder 
handwerksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenzbezirks, sofern es in Traglasten 
eingeht oder mit Zugthieren gefahren wird." 
6. Bei der Nummer 523 erhält die Spalte 2 folgende Fassung: 
ganz oder theilweise aus Bernstein, Celluloid, Elfenbein, Jet (Gagat), Lava, Meer- 
schaum, Perlmutter oder Schildpatt; Zähne in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen aus 
Platin oder anderen edlen Metallen.“ 
7. Bei derselben Nummer sind in der Bemerkung in Spalte 4 die Worte „Saiten (Darmsaiten und 
seidene), mit plattirtem Draht übersponnen“ nebst dem nachfolgenden Semikolon zu streichen, ebenso 
die Worte „künstliche Zäahne in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen aus Platina oder anderen 
edlen Metallen“ nebst dem nachfolgenden Semikolon. 
8. Bei der Nummer 525 erhält die Spalte 2 folgende Fassung: 
„Waaren aus unedlen Metallen, mehr oder weniger vergoldet oder versilbert oder mit Gold 
oder Silber belegt; feine Galanterie= und Quincailleriewaaren (Herren= und Frauenschmuck, 
Toiletten= und sogenannte Nippestischsachen 2c.) ganz oder theilweise aus Aluminium; aus 
Nickel, fein gearbeitet; aus anderen unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und zugleich ent- 
weder mehr oder weniger vernickelt oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Alabaster, 
Email, Halbedelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen, Gemmen und Kameen aus solchen, oder 
auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Ornamenten in Metallguß und dergleichen."“ 
9. Bei derselben Nummer ist die Bemerkung in Spalte 4 zu streichen. 
10. In der Nummer 651 erhält die Spalte 2 folgende Fassung: 
„Honig, auch künstlicher und Waben mit Honig“. 
11. Die Nummer 657 erhält die Bezeichnung als Nummer 657 a. 
Unter Nummer 657b ist folgende Bestimmung einzufügen: 
Spalte 2: 
„Kakaoöl in flüssiger oder konsistenter Form (Kakaobutter).“ 
Spalte 3: 
„25 m b.“ 
Spalte 4 
Spalte 5/6: 
„Für Kakaobutter: 
16 Kst. 
9 Kb. 
2 Bll.“ 
12. Die Nummer 717 erhält die Bezeichnung als Nr. 717a. 
Unter 717b ist folgende Bestimmung einzufügen: 
Spalte 2: 
„Baumwollensamenöl in Fässern, auch in Flaschen oder Krügen von mindestens 50 kg 
Bruttogewicht.“ 
Spalte 3 
„26b“. 
Spalte 4: 
„Amtlich denaturirtes Baumwollensamenöl in Fässern fällt unter Nr. 719.“ 
Spalte 5/6:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.