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Angabe
« ««—· Bezeichnung
bei den für Militär der Behörden, an welche die
anwärter nicht aus. Bewerbungen zu richten sind
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten gen
wenn es nicht die Behörde
n, in meshem selbst ist, bei welcher die An-
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
II. Ministerium des Innern.
1. Beim Ministerium:
* Kanzlisten, –
Kopiisten. —
2. Bei der Chaussee= und Flußbau-Verwaltungs-
Kommission:
Aktuar, alternirend.
Kopiist, —
Schleusenmeister,!) —
Stromaufseher zu Parchim und Grabow. J. —
3. Bei der Gewerbe-Kommission:
Aktuar, alternirend.
Bürcaugehülfe, —
Kopiist, –
Diener. —
4. Bei der Civilstands-Kommission:
Aktuar alternirend. ...
jätarischer Bür t — Großherzogliches Militär-
Diätarischer Büreaugehülfe. Doepartement zu Schwerin.
5. Bei der Prüfungs-Kommission für Einjährig-
Freiwillige und den Civilvorsitzenden der beiden
Ober-Ersatzkommissionen:
Aktuar. —
6. Bei den Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen:
Aktuare. alternirend.
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1
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I
Geistige Befählgung:
Bestehen der höheren
wissenschastlichen Prũ—
fung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der höheren
wissenschaftlichen Prü-
fung.
Geisittge Befählgung:
Bestehen der gewöhn-
lichen wissenschaft-
lichen Prüfung.
1) Soweit diese Stellen
nicht als Nebenämter
zu betrachten sind.
Geistige Befähigung:
Bestehen der höberen
wssenschaftlichen Prü-
sung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der niederen
Prüfung.
Geistige Befählgung:
Bestehen der höheren
wissenschaftlichen Prul-
ung.
Geistige Besähigung:
Bestehen der höheren
wissenschaftlichen Prü-
fung.
Geistige Befählgung:
Bestehen der höheren
wissenschaftlichen Pru-
sung.
Die Aktuare sind auf
Erfordern zur Bestel-
lung einer angemesse-
nen Kaution ver-
pflichtet.
2) Soweit die Stellen
durch Anstellung sei-
tens der Regierung
besetzt werden und
nicht die Besorgung
der bezüglichen Ge-
schäfte durch kontrakt-
liche Annahme der
erforderlichen Schreib-
kräfte seitens der Cli-
bilvorsitzenden selbst
erfulgt.