Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Angabe 
« ««—· Bezeichnung 
bei den für Militär der Behörden, an welche die 
anwärter nicht aus. Bewerbungen zu richten sind 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten gen 
wenn es nicht die Behörde 
n, in meshem selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
  
  
Bemerkungen. 
  
II. Ministerium des Innern. 
1. Beim Ministerium: 
* Kanzlisten, – 
Kopiisten. — 
2. Bei der Chaussee= und Flußbau-Verwaltungs- 
Kommission: 
Aktuar, alternirend. 
Kopiist, — 
Schleusenmeister,!) — 
Stromaufseher zu Parchim und Grabow. J. — 
3. Bei der Gewerbe-Kommission: 
Aktuar, alternirend. 
Bürcaugehülfe, — 
Kopiist, – 
Diener. — 
4. Bei der Civilstands-Kommission: 
Aktuar alternirend. ... 
jätarischer Bür t — Großherzogliches Militär- 
Diätarischer Büreaugehülfe. Doepartement zu Schwerin. 
5. Bei der Prüfungs-Kommission für Einjährig- 
Freiwillige und den Civilvorsitzenden der beiden 
Ober-Ersatzkommissionen: 
Aktuar. — 
6. Bei den Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen: 
Aktuare. alternirend. 
  
  
  
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Geistige Befählgung: 
Bestehen der höheren 
wissenschastlichen Prũ— 
fung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
Geisittge Befählgung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
1) Soweit diese Stellen 
nicht als Nebenämter 
zu betrachten sind. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höberen 
wssenschaftlichen Prü- 
sung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der niederen 
Prüfung. 
Geistige Befählgung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prul- 
ung. 
Geistige Besähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
Geistige Befählgung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Pru- 
sung. 
Die Aktuare sind auf 
Erfordern zur Bestel- 
lung einer angemesse- 
nen Kaution ver- 
pflichtet. 
2) Soweit die Stellen 
durch Anstellung sei- 
tens der Regierung 
besetzt werden und 
nicht die Besorgung 
der bezüglichen Ge- 
schäfte durch kontrakt- 
liche Annahme der 
erforderlichen Schreib- 
kräfte seitens der Cli- 
bilvorsitzenden selbst 
erfulgt.
	        
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