459
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
Bezeichnung der Stellen. saherbüüch besemmten wenn es nicht die Behörde Bemerkungen.
Umfan dieselben selbst ist, bei welcher die An-
vorbehliten find. stellung gewünscht wird.
14. Großherzogliches Militärkollegium.
Aktuar — . ....
-. . Großherzogliches Militär-
Ziatgrischer Schreiber, — kollegium zu Neustrelitz.
X. Großherzogthum Oldenburg.
A. Bei sämmtlichen Staatsverwaltungen.
1. Kopiisten, Expedienten und die vom Staate — Für die Stellen im Eisen= Bestimmungen dar-
bezahlten Lohnschreiber, für deren Thätigkeit
§. 3 Ziffer 1 der Grundsätze für die Besetzung
der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei
den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär-
anwärtern zutrifft,
2. Pedellen (Amtsdiener, Kanzleidiener) und Boten,
3. Hauswarte, Portiers und Kassenwächter.
bahndienst an die Groß-
herzogliche Eisenbahn-
direktion zu Oldenburg:;
für die Stellen im Zoll= und
Steuerdienst an die Groß-
herzogliche Zolldirektion
daselbst;
im Uebrigen an das Sekre-
tariat des Gesammt-
ministeriums zu Olden-
burg bezw. hinsichtlich
derfjenigen Stellen, bei
welchen die Vergütung
nach der Arbeitsstunde
oder nach Maßgabe der
geleisteten Arbeit (z. B.
bei den auf Schreib-
gebühren angewiesenen
Lohnschreibern) gewährt
wird, an diejenige Be-
hörde, bei welcher der
Militäranwärter in Thä-
tigkeit zu treten wünscht.
B. ZBei den einzelnen Verwaltungen.
1. Justizverwaltung.
1. Registraturbeamte (Expedienten) bei der Staals-
anwaltschaft,
2. Gerichtsschreibergehülfen,
3. Gerichtsvollzieher.
II. Verwaltung der öffentlichen Bibliothek.
Bibliothekschreiber (auch Registratur= und Revisions-
beamter).
1III. Strafanstalten, Gefängnisse und Besserungs-
anstalten.
Oberaufseher,
. Aufsseher, Werkmeister,
. Gefangenwärter, Schließer,
« gäfchsiösrlter in der Strafanstalt zu Vechta.
IV. Schulverwaltung.
Registraturbeamte bei den Oberschulkollegien.
S——
l
lzllk Hälfte.
zur Hälfte.
Pur Hälfte.
zur Hälfte.
ministeriums zu Olden-
burg.
Sekretariat des Gesammt-
über, welche von den
im olbdenburgischen
Staatsdienste den Mi-
litäranwärtern vor-
behaltenen Stellen
denselben nur im
Wege des Aufrückens
oder der Beförderung
zugängig sind, sind
nicht erlassen.