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33. Militär = We sen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften im §F. 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die
bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 52) ist der Betrag der für die
Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1896 dahin festgestellt worden, daß an
Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brod ohne Brod
a) für die volle Tageskost 80 Pf. 65 Pf.
b) für die Mittagskost 40 = 35 —
e) für die Abendkost. 25 — 20 —
d) für die Morgenkost 15 — 10
Berlin, den 19. Dezember 1895.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
4. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Von dem Handbuch für das Deutsche Reich wird für das Jahr 1896 eine neue Ausgabe veranstaltet. Das
Werk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns
Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von
4 /X geliefert. Im Buchhandel ist es zum Preise von 5 M zu beziehen.
5. Polizei = Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
-. *r*- — Grund . des
S der B Ausweisung Ausweisungs-
7 der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
I. 2. 3. 4. . 6.
à) Auf Grund des S5. 39 des Strafgesetzbuchs:
Karl Mezek, Schrei-geboren am 28. Juli 1868 zu Lipin, schwerer Diebstahls Königlich bayerisches Be.f6. November
ner, Bezirk Pribram, Böhmen, ortsange(2 Jahre Zuchthaus, zirksamt Bamberg II, d. J
hörig ebendaselbst, laut Erkenntniß vom
“ 28. November 1893),
b) Auf Grund des K. 362 des Strafgesetzbuchs:
2.] Pietro Albertine, geboren am 5. November 1845 zu Brez,Betteln, Königlich bayerisches Be. 2. November
Erdarbeiter, Bezirk Cles, Tirol, österreichischer zirksamt Toelz, d d. J.
Staatsangehöriger,
3. Christian August geboren am 1. Februar 1868 zu Asch, desgleichen, Königlich preußischer Re-. 5. Dezember
Baderschneider, Kreis Eger, Böhmen, ortsangehörig gierungs = Präsident zu d. J.
Teischler, ebendaselbst, Magdeburg,