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3. Das Kaiserliche Konsulat in Puerto Cabello umfaßt in seinem Amtsbezirk die Staaten
Carabobo, Lara und Zamora.
4. Das Kaiserliche Konsulat in Maracaibo umfaßt in seinem Amtsbezirk die Staaten Zulia,
Falcon und Los Andes.
5. Das Kaiserliche Konsulat in Ciudad Bolivar umfaßt in seinem Amtsbezirk den Staat Bolivar
und das Bundesterritorium Amazonas.
Dem Kaiserlichen Konsul Richarz in Bagdad ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Geschäftsträger Erbgrafen zu Castell-Rüdenhausen in Teheran ist auf Grund
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
für den Bereich der dortigen Kaiserlichen Gesandtschaft und für die Dauer seiner Geschäftsführung die
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
3. Militär Wes sen.
Das im Anhange zu Nr. 26 des Central-Blatts für 1890 (S. 183) veröffentlichte „Verzeichniß der Civil-
zaistemuen der im Deutschen Reich bestehenden Ersatzkommissionen“ ist auf Seite 212 wie folgt zu
erichtigen:
Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz
Bestandtheile des Bezirks der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und
Civil vorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden.
Nummer.
X. Freie und Hausestadt Lübeck.
Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck. Lübeck Der Oberbeamte des Stadt= und
Landamtes zu Lübeck Dr. jur.
Plessing.