Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

— 417 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
—. — ——— — 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIV. Jahrgang. Verlin, Freitgg, den . August 1906. 34. 
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten; — Ermächtigungen zur Vornahme 
Stations-Kontrolörs; — Veränderungen in dem Stande von Civilstands-Akten; — Entlassung 419 
oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen . . . 
Seite 417 3. Fochzei Wesen- Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Bestellung eines Reichsgebiit.. 121 
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Großherzoglich badische Finanz-Assessor Fris aih zu 
Karlsruhe an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich badischen Finanz-Assessors 
Moser den Königlich preußischen Hauptämtern zu Aachen, Malmedy, Cöln, Düren, Düsseldorf und Elber- 
feld als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Cöln vom 1. August d. J. ab beigeordnet worden. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Zu Bünde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden ist ein Steueramt I. errichtet worden; 
dasselbe ist befugt zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über unbearbeitete ausländische 
Tabackblätter, zur unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen II, zur Erledigung von Versendungs- 
scheinen I und II über inländischen Taback, zur Abfertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß mit 
Begleitschein I eingehenden Ladungen unbearbeiteter Tabackblätter und zur Abfertigung von Cigarren, 
welche mit dem Anspruch auf Zoll= oder Steuervergütung ausgeführt werden. 
Die Steuerämter II. zu Ziegenrück im Bezirk des Hauptsteueramts zu Erfurt und zu Sonnen- 
burg im Bezirk des Hauptsteueramts Crossen sind aufgehoben worden. 
Die Befugniß des Nebenzollamts I. zu Neu-Zielun im Bezirk des Hauptzollamts zu Stras- 
burg i. Westpr. zur Erledigung von Begleitscheinen ! des Hauptzollamts Danzig über Heringe, Reis, 
Wagenschmiere und Petroleum sowie die Befugniß des Steueramts I. zu Neiße im Bezirk des Haupt- 
zollamts zu Neustadt O.S. zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Waaren der Nummer 9 da des 
Zolltarifs ist zurückgezogen worden. 
  
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