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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. Mai d. J. folgenden Beschluß gefaßt:
1. Die obersten Landes-Finanzbehörden werden ermächtigt,
a) die nachträgliche Ertheilung von Einfuhrscheinen in denjenigen Fällen zu genehmigen,
in welchen die Anmeldung und Vorführung des aus dem freien Verkehr des Zoll—
inlandes ausgeführten beziehungsweise niedergelegten Getreides, Mühlen= oder Mälzerei-
fabrikates zur zollamtlichen Abfertigung versehentlich unterblieben ist,
b) die Anwendung des vertragsmäßigen Zollsatzes für ausländische, zum Verschneiden per-
wendete Weine und Moste in denjenigen Fällen zu genehmigen, in welchen den Be-
stimmungen über die Zollbehandlung der Verschnitt-Weine und -Moste versehentlich nicht
völlig entsprochen worden ist.
2. Die gemäß Ziffer 1 gewährten Vergünstigungen sind in das von den obersten Landes-
Finanzbehörden dem Reichskanzler behufs Vorlage an den Bundesrath alljährlich mitzutheilende
ereichnif der aus Billigkeitsrücksichten auf gemeinschaftliche Rechnung bewilligten Zollerlasse
aufzunehmen.
2. Kone-fulat Wesen.
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Maracaibo (Venezuela), Friedrich Wilhelm Birtner, ist die
erbetene Entlassung aus dem Reichsdienste ertheilt worden.
Dem zum General-Konsul von Paraguay mit dem Amtssitze in Frankfurt a. M. ernannten bisherigen Konsul
dieses Freistaats daselbst, Manfred A. Hecht, ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Dem zum Königlich belgischen Konsul in Kiel für den Kiel Stadt= und Kiel Land-Kreis ernannten
Herrn August Seibel ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
Dem zum Konsul der „Größeren Republik von Central-Amerika“ (Repüblica Mayor de Centro-América)
in Stettin ernannten bisherigen Konsul von Salvador, Kaufmann Alfred Siedler, ist das Exequatur
Namens des Reichs ertheilt worden.
Z. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimath . Datum
x— — Grund Behörde, welche die desr
x der B Ausweisung Ausweisungs=
der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlufes.
□.
J. 2. 3. 4. 5. 6.
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs:
geboren am 19. März 1877 zu Thomas-Igewerbsmäßige Un- Köni lich bayerische Poli.2. Mai d. IJ.
roith, Gemeinde Ottnang, Bezirk zucht, zei-Direktion München,
Vöcklabruck, Ober-Oesterreich, orts.
angehörig ebendaselbst,
1. Anna Aigner,
ledige Arbeiterin,