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3. Zoll= und Steuer-Wese n.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Zu Saßnitz im Bezirk des Hauptzollamts zu Stralsund ist ein Nebenzollamt l. mit folgenden
Befugnissen errichtet worden:
zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 und ll, zur Erledigung von Begleit-
scheinen 1 und Il über inländisches Salz, zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien
Verkehrs, zur Waaren-Ein= und Ausgangsabfertigung im Eisenbahnverkehr (§8. 63 und 66 bis 71 des
Vereinszollgesetzes), zu Aus= und Umladungen der im Eisenbahnverkehr unter Wagenverschluß beförderten
Güter (S. 65 des Vereinszollgesetzes), zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußver-
letzungen (§. 96 des Vereinszollgesetzes und §. 27 des Eisenbahn-Zollregulativs), zur Abfertigung der
unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter, zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung
bei der Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, Branntweins und
Tabacks, sowie bei der Abfertigung des mit dem Anspruch auf Gewährung von Ausfuhrzuschuß aus-
gehenden Zuckers und zur Erhebung von lUlebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung
von Uebergangsscheinen.
Es ist ertheilt worden:
dem Salzsteueramt l. zu Sooden im Bezirk des Hauptsteueramts zu Cassel die Befugniß zur
Abfertigung des mit Begleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß ankommenden, für die Königliche
Saline in Sooden bestimmten inländischen Salzes,
dem Steueramt I. zu Oberhausen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Duisburg die Befugniß
zur Abfertigung der für die Firma Terlinden zu Oberhausen mit Begleitzetteln unter Eisenbahnwagen-
verschluß eingehenden Möbel der Nr. 13f und g des Zolltarifs und etwaiger Zubehörstücke, sowie zur
Erledigung von Begleitscheinen 1 hinsichtlich der unter Kollo= oder Eisenbahnwagenverschluß für obige
Firma eingehenden gleichen Gegenstände,
dem Nebenzollamt II. zu Wremen im Bezirk des Hauptzollamts zu Geestemünde die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen II und
dem Steueramt I. zu Grünberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan die Befugniß zur
Untersuchung der deklarirten Verschnitt-Weine und -Moste auf ihre Eigenschaft als solche.
Zu Cosel im Bezirke des Hauptsteueramts zu Gleiwitz ist eine Amtsstelle unter der Bezeichnung
„Zollabfertigungsstelle für die Petroleum -Raffinerie zu Cosel“ mit der Befugniß errichtet worden, die
über die zur Anstalt abzufertigenden Mineralölsendungen ertheilten Begleitzettel und Begleitscheine I zu
erledigen und über die von der Anstalt zu versendenden Mineralöle Begleitscheine 1 auszufertigen.
Im Königreich Bayern.
Die seitherige Uebergangssteuerstelle zu Steinsfeld im Bezirk des Hauptzollamts zu Fürth ist
mit der in Steinsfeld neu errichteten Aufschlag-Einnehmerei vereinigt worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Nebenzollamt zu Amberg im Bezirk des Hauptzollamtes zu Regensburg die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über untersuchte Verschnittweine, dem Nebenzollamt II. zu Oberjoch im
Bezirk des Hauptzollamts zu Pfronten die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über österreichische
unter Kolloverschluß im Durchfuhrverkehr abgefertigte Stückgüter und dem Nebenzollamt I. zu Wasser-
burg im Bezirk des Hauptzollamts zu Lindau die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1I über
Wein.
Im Königreich Sachsen.
Dem Nebenzollamt II. zu Bad Elster im Bezirk des Hauptzollamts zu GEibenstock ist die Be-
fugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1I über Reiseeffekten von Kurgästen beigelegt worden.
Im Königreich Württemberg.
Die Kameralämter zu Aalen und Ehingen sind zur Erledigung von Versendungsscheinen 1
und II über inländischen Branntwein ermächtigt und dem Zollamt zu Göppingen ist die Befugniß zur
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