Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Beteichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
zu 1.) 2. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. XIV. Herzogthum Anhalt.
zu 2.) I. Dessau-Wörlitzer Eisenbahn.
zu 3.) 2. Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn.
XV. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.
zu 4.) 1. Arnstadt-Ichtershausener Eisen-
bahn.
zu 5.) 2. Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn.
zu 6.) 3. Ilmenau-Großbreitenbacher Eisenbahn
XVI Fürstentum Waldeck
zu 7.) Rhene- Diemelthal · Eisenbahn.
r,
zu 1.) Expeditionsdiätar, Schaffner, Weichensteller , Bahnwärter 35 Jahre.
Betriebsverwaltung Thüringischer Nebenbahn zu Weimar
X
zu 2.) Subaltern= und Unterbeamte.
eine Altersgrenze ist nicht festgesetzt
Betriebsverwaltung der Deussau- Wörlitzer Eisenbahn zu Dessau
zu 3.) Wie zu 1. Eine Altersgrenze ist nicht festgesetzt
Vorstand der Bernrode-Harzgeroder Eisenbahngeselschaft zu Ballenstedt
zu 4.) Weichensteller, Schaffner , Bahnwärter 40 Jahre
zu 5.) Weichensteller, Schaffner. 40 Jahre
zu 6.) Stationsdilätar,
Weichen-
steller, Schaffner. 40 Jahre
Betribsverwaltung Thüringischer Nebenbahn zu Weimar
zu 7.) Subaltern und Unterbeamte 40 Jahre
Vorstand der Rhene-Diemelthal Eisenbahngeselschaft zu Siegen
zu 2.) Bei der Besetzung
sind die für den
Staatsdienst be-
stehenden oder noch
zu erlassenden Be-
stimmungen sinn-
gemäß zur Anwen-
dung zu bringen.
Bei der Besetzung
sind bis zum Er-
lasse reichsgesetz-
licher Bestimmun-
gen die für den
Staatsdienst be-
stehenden oder
noch zu erlassenden
Vorschriften sinn-
gemäß zur Anwen-
dung zu bringen.
zu 3.) Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn=
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschrifien
zur Anwendung
zu bringen.
zu 4. - 6.) Bei der Besetzung
sind die für den
Staatseisenbahn-=
dienst in dieser
Beziehun ül-
tigen Dorfchrsten
zur Anwendung
zu bringen.
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