Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

Muster B. 
Die Revision übernehmen: 
rc. 
(Uni)kat. 
Anmeldung 
über die 
BZollnachlass. 
Ausfuhr von Mühlenfabrikaten mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheins 
  
Die Anmeldung ist vorgelegt am (29. Oesoher 18998) und unter S## ie23) des Anmelderegisters eingetragen. Binnen 
(bierzeln) Tagen nach bewirkter Revision, den Tag der Revision nicht mitgerechnet, sind die angemeldeten Fabrikale 
unter Vorlegung dieser Anmeldung dem (Faupt-Zoll)-Amte zu (Kamh#rg) behufs Ausgangsrevision zu gestellen. 
(Magodeburg), den (20)/ ten (Ocfrober) 18(99). 
(oõnigliches Haunpt-Sleuer)--Amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Der Unterzeichnete meldet hiermit dem (Königlichen Haupt-Steuer)-Amte (hierselbst) an, daß er beabsichtigt, 
am (129. October d. J.) (Vormittags Uhr die umstehend näher bezeichneten, in seiner Mühle her- 
gestellten Mühlenfabrikate (mittelst des Kahnes „Elise“) zu versenden, um dieselben mit dem Anspruch 
a '(ollnahlaß 
u Ertheilung eines Einfuhrscheins 
(Mageb##ro), den (29ten Oerober) 18198). 
über das (Haupt-Zolh-Amt zu (Hamburg) nach dem Ausland auszuführen. 
(Unterschrift.) 
Vermerke 
über veränderte Bestimmung der Mühlenfabrikate. 
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung hier zu Genehmigt. 
erledigen. „ den ten 18 
, den ten 18. BAEAnmt. 
Eingetragen unter N- des 
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung zum Registers und auf das · -Amt zu 
Zwecke der Weiterversendung der Mühlenfabrikate , Unter Erstreckung der Gültigkeits- 
an in auf frist bis zum überwiesen.) 
das Amt zu Verschluß 
zu Überweisen.“) # , den len 18 
, den ten 18 Amt. 
*) Der Ausstellung einer Annahmeerklärung seitens des Antragstellers (§. 24 des Begleitschein-Regulatlivs) bedarf es nicht. Das überwetsende 
eimt trägt die überwiesene Ausfuhraumeldung, falls beit demselben ein Nottzregtster nach Muster 1) geführt wird, in dieses Register, und zwar in Spalte 1 bis à, 
mit einer entsprechenden Bemerkung in Spalte 18, anderenfalls aber noch der Bestimmung im §. 26 des Begleitschein-Regulativs in das Beglettschein= Aus- 
fertigungsregisier ein und giebt dem Ausstellungsamte von der geschehenen Ueberweisung und der etwaigen Verlangerung der Gestellungsfrist Nachricht. 
Einer Mittheilung über die Erledigung der Ausfuhranmeldung seitens des Ausstellungsamts an das überwelsende Amt bedarf es gleichfalls ulcht.
	        
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