Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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so  wie  die  großen  laufenden  Amts-  und  Gemeinde-Schaͤden,  und  die  unerschwinglichen
Kriegskosten,  welche  auf  die  Oberämter  guch  heuer  wieder  stelen)  nicht  zu  bezahlen  vermögen.
  Niemand  konnte  aber  durch  die  Adresse  vom  26.  Januar  zu  der  Meinung  verleitet
  werden,  als  ob  er  auch  diese  Schubdigeetten  zu  tilgen  nicht  verbunden  wdre.  Daneben
  dauerten  alle  die  drückenden,  indirecten  Abgaben  fort;  mithin,  wenn  auch,  was
niche  der  Fall  ist,  durch  sene  Adresse  die  Ueberzengung,  welche  alle  Bürttemberger  haben
müssen,  daß  sie  nur  die  von  den  Ständen  verwilligte  Steuern  zu  bezahlen  haben,  erst
geweckt"  oder  vielmehr)  wenn  solche  in  Hinsicht  auf  die  directe  Jahrs-Steuer  durch  die
Hinweisung  auf  andere  dem  Staate  zu  Gebot  stehende  Hülfsmittel  allgemein  practisch
geworden  wäre;  so  konnten  alle  Sreuer-Contribuenten  dennoch  in  ununterbrochener  Uebung
des  Steuerzahlens  erhalten  werden;  und  die  Adresse  konnte  höchstens  nur  die  Folge  herbeiführen,
  daß  die  höchst  gefährliche,  und  belonders  auf  die  Verfügung  vom  17.  Januar
wieder  so  lebhaft  betriebene  Operation,  wodurch  Gemeinden  und  Amts-Corporarionen  sich
blindlings  ins  Verderben  stürzen  —  die  Operation  nämlich,  stets  den  öffentlichen  Cred##
zu  überspannen,  um  dadurch  eine  Illusson  über  die  Kräfte  der  Steuer-Contribuenten  zu
erhalten,  gehemmt;  oder  daß  nicht  Gelder)  welche  zu  noch  dringenderen  Zwecken,  nämlich
  zu  Bezahlung  der  Zinsen  aus  den  Amts=  und  Gemeinde-Schulden  und  der  Kriegs-Kosten
  des  laufenden  Jahrs  umgelegt  und  beigetrieben  wurden,  für  die  Staats-Casse  verwendet
  wurden.  —  Auch  über  die  Art  der  Bekanntwerdung  der  Adresse  vom  26.  Jannar
kann  die  gehorsamst  Unterzeichneten  um  so  weniger  ein  Vorwurf  treffen,  weil  die  freie
Communication  mit  ihren  Commirtenten,  welche  das  Volk  als  die  erste  Garantie  der
Rückkehr  des  früheren  Rechtszustandes  betrachtet  hätte,  noch  nicht  hergestellt  ist.
Eben  so  wenig  wissen  fre  es  sich  -

V.)  zu  erklären)  wie  nach  den  Worten  des  allerhöchsten  Reseripts  das  Ansinnen,
„die  Baierischen  und  Oesterreichischen  Vergütungen  für  die  vom  Königreiche  übernommenen
  Kriegs-Prästationen  an  den  Steuern  in  Abzug  zu  bringen,  die  höchst  beleidigende
  Vermuthung  erwecken  sollte,  als  wenn  diese  Gelder  je  dem  rechtmässtgen  und  wahren
Eigenthumer  zu  igend  einem  Jwecke  entzogen  werden  könnten.“

Die  gehorsamst  Unserzeichneten  drüchten  ihre  Ueberzeugung  sehr  bestimme  aus  „daß
nach  der  Absscht  Euer  Köntglichen  Masestát  die  Vergütung  für  die  Verpflegung
dieser  Truppen  den  Oberämtern,  welche  solche  geleistet  haben,  zu  Theil  werde;  aber
eben  so  bestimmt  erklärten  ste  ssch  auch  darüber,  daß  sie  selbst  den  Eigenthümern  diese
  Gelder  niche  entziehen  wollen;  denn  sie  schlugen  nur  vor,  solche  in  Ermanglung
aller  andern  Mittel  auf  Abrechnung,  zu  Deckung  einer  etwaigen  Steuer  Schuldigkeit  zu
benugen;  also  nur  eine  Compensation  oder  eine  traditio  brevi  mann  lag  in  der  Absicht
der  gehorsamst  Uncerzeichneten;  so,  daß  sedem  Oberamt  das,  was  von  seinem  Aneheil
an  diesen  Verpflegungs-Beldern  zur  Steuer-Casse  geliefert  würde,  wieder  an  seiner  etwaigen
  Steuerschuldigkeit  gutgeschrieben  werde.  So  sehr  es  übrigens

VI.)  die  gehorlamst  Uncerzeichneten  befremden  mußte  wenn  von  dem  Kniglichen
Staats-Ministerium  zu  zeigen  versucht  wird,  daß  dem  Lande  auf  die  verschiedenen  in
der  Adresse  vom  26.  Jan.  erwähnten  Gelder,  welche  nicht  als  Elgemhum  einzelner  Ober-Amtex
  zu  betrachten  seyen,  gusser  der  jest  gemachten  Erklädrung  Euer  Königl.  Maje,