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5. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Das Steueramt J. zu Düben im Bezirke des Hauptsteueramts zu Wittenberg ist in ein Steuer-
amt II. umgewandelt worden.
Die Abfertigungsstelle des Hauptsteueramts zu Crefeld in der Fabrik von Mühlinghaus &
Wülfing zu M. Gladbach führt unter Beibehaltung der ihr ertheilten Befugnisse fortan die Bezeichnung
„Abfertigungsstelle des Hauptsteueramts zu Crefeld in der Fabrik der Gladbacher Baumwollenmanufaktur
A.G. in M. Gladbach“.
In Düsseldorf-Oberbilk ist eine Abfertigungsstelle des Hauptsteueramts zu Düsseldorf er-
richtet worden, welche die Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle H. I. zu Düsseldorf—Oberbilk“ führt. Der
Abfertigungsstelle ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II über
Eisen und Eisenwaaren der Nummer 6 des Zolltarifs, sowie zu Abfertigungen der bezeichneten Gegen-
stände im Eisenbahnverkehr, nämlich:
à) zum Ein= und Ausgange (5§. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes),
b) zu Aus= und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (6. 65 ebendaselbs.),
ec) zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§. 96 ebendaselbst
und §. 27 des Eisenbahn-Zollregulativs) und
d) zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter
beigelegt worden.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hildesheim ist die selbständige Zuckersteuerstelle in Hohen-
hameln aufgehoben worden unter Zutheilung der zu ihr gehörigen Zuckerfabriken zu der mit dem Steuer-
amt l. zu Peine verbundenen Zuckersteuerstelle.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt I. zu Belzig im Bezirke des Hauptsteueramts zu Brandenburg die Befugniß
¾ßrè Erledigung von Begleitscheinen II über ausländischen und von Versendungsscheinen II über inländi-
en Taback,
dem Steueramt I. zu Linnich im Bezirke des Hauptsteueramts zu Düren die Befugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen ll,
dem Nebenzollamt I. zu Eydtkuhnen im Bezirke des Hauptzollamts zu Eydtkuhnen die unbe-
schränkte Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über Pferde,
dem Steueramt l. am Bahnhof zu Bonn im Bezirke des Hauptsteueramts für inländische Gegen-
stände zu Cöln die Befugniß zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs und
dem Großherzoglich luxemburgischen Nebenzollamt l. zu Rodingen im Bezirke des Hauptzollamts
zu Luxemburg die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II.
Im Königreiche Bayern.
Der Zollexpositur zu Weiler im Bezirke des Hauptzollamts zu Lindau ist die Befugniß zur
Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs= und Transportscheinen über Bier beigelegt worden.
Im Großherzogthum Baden.
Zu Rheinau im Bezirke des Hauptzollamts zu Mannheim ist eine Zollabfertigungsstelle mit der
Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Mannheim— Rheinau“ und mit folgenden Befugnissen errichtet worden:
zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 und Ul;
zur Erledigung von Begleitscheinen über inländisches Salz und
zur unbeschränkten Abfertigung im Eisenbahnverkehr.
Es ist ertheilt worden:
den Steuer-Einnehmereien zu Osterburken im Bezirke des Finanzamts zu Buchen und zu
Waltershofen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Freiburg die Befugniß zur Ausfertigung von Ver-