Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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2. Zoll= und Stener-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 22. März d. J. beschlossen, dem §. 1 der Bestimmungen 
über die Taran am Schlusse folgenden Satz beizufügen: 1 
„E. Nicht zum Bruttogewichte zu rechnen, sondern nach ihrer Beschaffenheit besonders zu behandeln 
sind solche im Zollinlande verbleibende Verpackungsmittel, welche den Waaren nur lose bei- 
gegeben, nicht aber mit denselben zu Kolli vereinigt sind; z. B. Matten, Decken, Säcke, Zeug- 
Roe, Bretter, welche bei der Verladung losen Getreides 2c. in Schiffen zum Bedecken der 
Ladung, zur Bekleidung der Böden und Wandungen der Laderäume oder zur Trennung ver- 
schiedener Theile einer Ladung dienen (Garnirmaterial), ferner nicht zu den Inventarienstücken 
der Eisenbahnwagen gehörige Bretter, welche vor die Thüröffnungen der Eisenbahnwagen 
gestellt werden, um das Herausfallen lose verladenen Getreides rc. zu verhindern (Vorsatzbretter)." 
Berlin, den 1. April 1898. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Freiherr v. Thielmann. 
  
Der Bundesrath " in seiner Sitzung vom 22. März d. J. beschlossen, mit Wirkung vom 1. Mai d. J. 
ab den durch §. 5 Ziffer 11 des Regulativs, betreffend die Ausfuhrvergütung für Taback,) auf 47 Prozent 
festgestellten Tarasatz für in kleine Kistchen und große Kisten verpackte Cigarren, für welche Ausfuhrver- 
gütung beansprucht wird, auf 54 Prozent zu erhöhen. 
  
3. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
E Name und Stand Alter und Heimath " Datum 
*1•1m — oatt. em aa 
der Bestrafung. beschof ¾ Answeisungs- 
der Ausgewiesenen. eschlossen ha beschlusses. 
1. 2. 8. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1.]|Cafimir Denkowskiss? Jahre alt, geboren zu Lusina, Be-Bandendiebstahl (5/Königlich preußischer 30. März d. J. 
(Dynkowski), zirk Wieliczka, Galtzien, ortsange-Jahre Zuchthaus, Regierungs-Präfident 
Brunnenbauer, hörig ebendaselbst, katintenatan vom zu Breslau, 
7. Juni 1893), 
2.] Franz Scholze, geboren am 24. Dezember 1840 zu Münzverbrechen, Königlich sächfische Kreis= 18. Januar 
Schlosser, Groß-Mergthal, Bezirk Gabel, Böh-Diebstahl, Urkunden- hauptmannschaft d. J. 
men, ortsangehörig ebendaselbst, fälschung und Ver- Dresden, 
gehen in Bezug auf 
den Personenstand 
(4 Jahre Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
24. Februar 1894), 
  
  
  
  
  
  
6) Zu vergl. Central-Blatt 1888 Seite 184 f. 
*“) Central-Blatt 1888 Seite 834 ff.
	        
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