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i) Nachweis fremder Farbstoffe.
Die Gegenwart fremder Farbstoffe erkennt man durch Schütteln des geschmolzenen Butterfetts mit
absolutem Alkohol oder mit Petroleumäther vom spezifischen Gewichte 0,6gs. Nicht künstlich gefärbtes
Butterfett ertheilt diesen Lösungsmitteln keine oder nur eine schwach gelbliche Färbung, während sie sich
bei gefärbtem Butterfette deutlich gelb färben.
Zum Nachweise gewisser Theerfarbstoffe werden 2 bis 3 g Butterfett in 5 cem Aether gelöst und
die Lösung in einem Probirröhrchen mit 5 cem konzentrirter Salzsäure vom spezifischen Gewicht 1,125
kräftig geschüttelt. Bei Gegenwart gewisser Azofarbstoffe färbt sich die unten sich absetzende Salzsäure-
schicht deutlich roth.
k) Nachweis von Sesamöl.
a. Wenn keine Farbstoffe vorhanden sind, die sich mit Salzsäure roth färben, so werden 5 cem
geschmolzenes Butterfett mit 0,1 ccm einer alkoholischen Furfurollösung (1 Raumtheil farbloses Furfurol
in 100 Raumtheilen absoluten Alkohols gelöst) und mit 10 cem Salzsäure vom spezifischen Gewicht 1/19
mindestens ½ Minute lang kräftig geschüttelt. Wenn die am Boden sich abscheidende Salzsäure eine
nicht alsbald verschwindende deutliche Rothfärbung zeigt, so ist die Gegenwart von Sesamöl nachgewiesen.
6°6. Wenn Farbstoffe vorhanden sind, die durch Salzsäure roth gefärbt werden, so schüttelt man
10 cem geschmolzenes Butterfett in einem kleinen cylindrischen Scheidetrichter mit 10 cem Salzsäure vom
spezisischen Gewicht 1,125 etwa ½ Minute lang. Die unten sich ansammelnde rotgefärbte Salzsäureschicht
läßt man abfließen, fügt zu dem in dem Scheidetrichter enthaltenen geschmolzenen Fette nochmals 10 ccm
Salzsäure vom spezisischen Gewicht 1,125 und schüttelt wiederum ½ Minute lang. Ist die sich abscheidende
Salzsäure noch roth gefärbt, so läßt man sie abfließen und wiederholt die Behandlung des geschmolzenen
Fettes mit Salzsäure vom spezifischen Gewicht 1,125, bis letztere nicht mehr roth gefärbt wird. Man läßt
alsdann die Salzsäure abfließen und prüft 5 cem des so behandelten, geschmolzenen Butterfetts nach
dem unter a beschriebenen Verfahren auf Sesamöl. Zu diesen Versuchen verwende man keine höhere
Temperatur, als zur Erhaltung des Fettes in geschmolzenem Zustande nothwendig ist.
II. Untersuchung von Margarine.
Die Untersuchung der Margarine erfolgt nach denselben Grundsätzen wie die der Butter. Außer-
dem ist noch folgende Prüfung auszuführen:
Schätzung des Sesamölgehalts der Margarine.
0,5 cem des geschmolzenen, klar filtrirten Margarinefetts werden mit 9,5 cem Baumwollsamenöl,
das, nach dem unter l. k. beschriebenen Verfahren geprüft, mit Furfurol und Salzsäure keine Rothfärbung
giebt, vermischt. Man prüft die Mischung nach dem unter I. k. angegebenen Verfahren auf Sesamöl.
Hat die Margarine den vorgeschriebenen Gehalt an Sesamöl von der vorgeschriebenen Beschaffenheit, so
muß die Sesamölreaktion noch deutlich eintreten.
III. Untersuchung von Schweineschmalz.
A. Probenentnahme.
Die Entnahme der Proben geschieht nach denselben Grundsätzen wie bei der Butter.
B. Ausführung der Untersuchung. .
Bei der Untersuchung des Schweineschmalzes sind die refraktometrische Prüfung, die Bestimmung
der Jodzahl und die Prüfungen auf Pflanzenöle stets auszuführen, die übrigen Verfahren nur unter
besonderen Umständen.
1. Bestimmung des Wassers.
Die Bestimmung des Wassers ist nur dann erforderlich, wenn beim Schmelzen der Schmalzprobe
sich dessen Gegenwart zu erkennen giebt. Sie erfolgt dann in gleicher Weise wie bei der Butter.
2. Bestimmung der Mineralbestandtheile.
10 g Schmalz werden geschmolzen und durch ein getrocknetes, dichtes Filter von bekanntem
geringem Aschengehalte filtrirt. Man entfernt die größte Menge des Fettes von dem Filter durch Waschen
mit entwässertem Aether, verascht alsdann das Filter und wägt die Asche.