Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

Anhang 
Mr. 20 des Central-Blatts für das Jeutsche Reich. 
Berlin, Freitag, den 13. Mai 1898. 
  
  
Militär-Wesen. 
  
Gesammtverzeichnißf 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemerkungen. 
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten 
unter A. hb, B. b und c oder C. 6 (Real-Gymnasium, Realschule, Neal-Progymnasium) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind besugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem #1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Uebersicht. 
. Seite 
Oeffentliche Lehranstalten. Seite Progymnasien ((0. ll . .. 258 
Gymnasien (#A. l 250 Nealschulen (e. )). 259 
RNeal-Gymnafien (a. BJj. ..... 255 Real-Progymnasien (Cz.chhh 262 
Ober-Realschulen (A.enn 256 Höhere Bürgerschulen (C. 0 268 
Progymnasien (B. 8llll . 257 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C.e) 263 
Realschulen B..0ußuß hh KK 257 Andere öff.entliche Lehranstallen (C. 1 265 
Real-Progymnasien (.hee 258 Privat-Lehranstalttten 265 
  
41
	        
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