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Außer den täglichen regelmäßigen Mahlzeiten (§. 24) ist jedem Reifenden kurz vor dem Ver-
lassen des Schiffes im Zwischenhafen, ohne Rücksicht auf die Tageszeit, eine zur vollen Sättigung
genügende Mahlzeit mit 250 Gramm Fleisch oder auf Verlangen mit 2 Heringen zu verabreichen.
Ferner muß das nöthige Beleuchtungs= und Feuerungsmaterial mitgenommen werden.
Für die Schiffsmannschaft sind mindestens dieselben Rationen wie für die Auswanderer
mitzunehmen, wobei die Besichtiger sachgemäße Abweichungen gestatten können.
28 Abs. 2 fällt fort.
29 Abs. 2 fällt fort.
30 füällt fort.
31 Abs. 2 fällt fort.
32. An die Stelle der Bestimmungen dieses Paragraphen treten folgende:
„An Arzneien und anderen Hülfsmitteln zur Krankenpflege sind für jede Reise mindestens
die nachstehend verzeichneten Gegenstände mitzunehmen:
a) an Arzneimitteln für eine Zahl von Auswanderern bis zu 200:
W———
Zu
Bitterazz 500 Gramm,
Bleiessee 50 =
Borsal. 100 -
Brechpulver . .. 10 Stück,
Chininpulver 0,5 Gram 20
Chlorsaures Kalin 50 Gramm,
Graue QOuecksilbersallel 20
Heftpflaster, gestrichenes ameritanisches 1 Meter,
Hoffmannstropofen 30 Gramm,
Jodosrrrnnnn 10 -
Kampferspiritus .. 5P50 -
Natrium, doppeltohlensamnes 50
Opiumtropfen 0 -
Ricinusöl... 200 -
Senfspiritus .. . ( 22220 -
Stopfpulver (Dowersche Pulver). . . . . .. 15 Stuck,
Verbandkarbolseifenlösung ........ 1 Kilogramm.
(Für Zinksalbe siehe oben- Borsalbe.)
Die Mengen sind für 2—500 Auswanderer auf das Doppelte, darüber auf das
Dreifache zu erhöhen, auch kann die Auswanderungsbehörde die Mitnahme weiterer
kurseime verlangen. Die Arzneien müssen den Vorschriften des deutschen Arzneibuchs
entsprechen;
b) für Desinfektionszwecke ohne Rücksicht auf die Zahl der Auswanderer:
Karbolseifenlösung . 10 Kilogramm;
Ic) für Verbandzwecke, in einer kleinen, verschlossenen Kiste befindlich:
1 Handbürste,
2 Lanzetten,
1 Scheere,
6 Stück verschiedene Holzbrettschienen,
200 g Verbandwatte,
2 m Guttaperchapapier,
2 Stück 7 m lange leinene und 1 flanellene Binde,
10 Stück Mull= oder Cambric-Binden (5 m lang, 7 cm breih),
12 Medizingläser,
½ Dutzend Holzschachteln;
d) sonstige Mittel zur Krankenpflege:
1 Steckbecken,
1 Urinflasche, #
Wasserdichter Stoff (1 m),
1 Maximalthermometer: