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3. Militäre-Wesen.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 6. Januar 1876 (Central-Blatt 1876, S. 4) wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für den Sommer dieses Jahres während der Abwesenheit des
Oberarztes Dr. Wagner zu Odessa an Stelle desselben dem Oberarzte Dr. Fricker daselbst auf Grund des
§. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden ist, die im §. 42 unter Ziffer 1 a und b
bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen
Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt im südlichen Rußland haben.
Berlin, den 26. Juli 1898.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Hopf.
4. Zoll= und Steuer-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung sind nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen die Dienstbezirke der Stationskontroleure im Königreiche
Sachsen vom 1. Juli d. J. ab anderweit abgegrenzt. Es ist beigeordnet:
der Königlich preußische Steuerinspektor Hornickel zu Leipzig dem Koöniglich sächsischen
Hauptzollamte zu Leipzig, sowie den Königlich sächsischen Hauptsteuerämtern zu Freiberg,
Grimma und Meißen;
der Königlich preußische Steuerinspektor Herrmann zu Dresden den Koöniglich sächsischen
Hauptzollämtern zu Schandau und Zittau, sowie den Königlich sächsischen Hauptsteuer-
ämtern zu Bautzen und Dresden;
der Königlich preußische Steuerinspektor Glück zu Chemnitz den Königlich sächsischen Haupt-
zollämtern zu Annaberg und Eibenstock, sowie den Königlich sächsischen Hauptsteuer-
ämtern zu Chemnitz, Plauen im Vogtland und Zwickau.
5. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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1. 2. l 8. 4. b. 6.
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs.
1.]| Stefan Hodina, geboren am 26. Juli 1866 zu Budapest, versuchte vorsätzliche Königlich preußischer 14. April d. J.
Reisender, Ungarn, ortsangehörig ebendaselbst, Brandstiftung Regierungs-Präsident
(1 Jahre Zuchthaus zu Oppeln,
laut Erkenntniß vom
4. Mai 1889),
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