Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

  
  
  
  
  
  
— 52 — 
— — — — 
Altersgrenze,Bezeichnung der Behäörde, 
aretemnsn8nishm I66s ce dc panß 
der er Sieken, we he vorzug anwärter #in den Vakanzanmeldungen, Bemerkungen. 
Eisen bahn weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt andere Anstellungsbehörden 
« zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
2. Mühlhausen-Ebelebener Eisen. Wie zu 1. 40 Jahre. Vorstand der Eisenbahngesell.Wie zu 1. 
bahn (für die sachsen-coburg- schaft Mühlhausen-Ebeleben 
und gothaische Strecke). zu Mühlhausen i. Thür. 
3. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. Expeditionsdiätar, Schaffner,35 Betriebsverwaltung Thürin- 
1. Dessau-Wörlitzer Eisenbahn. 
2. Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn. 
XV. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
1. Arnstadt—Ichtershausener Eisen- 
bahn. 
2. Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn. 
. Ilmenau-Großbreitenbacher 
Eisenbahn. 
. Mühlhausen-Ebelebener Eisen- 
bahn (für die schwarzburgsonders- 
hausensche Strecke). 
  
  
  
Weichensteller, Bahnwärter. 
  
  
XIV. Derzogthum Anhalt. . 
SubalterniundUnter-bemitte- 
WiezuL 
Weichensteller, 
Schaffner, 
Bahnwärter. 
Weichensteller, Schaffner. 
Stationsdiätar, 
steller, Schaffner. 
Subaltern- und Unterbeamte. 
Weichen- 
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
  
40 Jahre. 
40 
40 
40 
  
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
Betriebsverwaltung der 
Dessau-Wörlitzer Eisen- 
bahn zu Dessau. 
Vorstand der Gernrode-Harz- 
geroder Eisenbahngesell- 
schaft zu Ballenstedt. 
  
l 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
Vorstand der Eisenbahngesell- 
schaft Mühlhausen-Ebeleben 
  
zu Mühlhausen i. Thür. 
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Müblhausen-Ebelebener Elsenbahn 
(für dieschwarzburg-rudolstädtische 
Strecke). 
  
Subaltern- und Unterbeamte. 
40 Jahre. 
  
Vorstand der Eisenbahngesell- 
schaft Mühlhausen-Ebeleben 
zu Mühlhausen i. Thür. 
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdienst be- 
stehenden oder noch 
u erlassenden Be- 
stimmungen sinn- 
gemäß zur Anwen- 
dung zu bringen. 
Bei der Besetzung 
sind bis zum Er- 
lasse reichsgesetz- 
licher Bestimmun- 
en die für den 
taatsdienst be- 
stehenden eder 
noch zu erlassenden 
Vorschriften sinn- 
gemäß zur Anwen- 
  
dung zu bringen. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn-- 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Wie zu 1. 
  
Bei der Besetzung 
sind dle für den 
preußischen 
Staatseisenbahn= 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen c— 
zur Anwendung 
  
zu bringen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.