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Im Großherzogthum Oldenburg.
Das Nebenzollamt 1 zu Rüstersiel im Bezirke des Hauptzollamts zu Varel ist in ein Neben-
zollamt II umgewandelt und dem letzteren die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über zoll-
kontrolepflichtige Gegenstände und inländisches Salz ertheilt worden.
Im Herzogthum Anhalt.
çr Die der Zuckersteuerstelle 1 zu Cöthen unterstellt gewesene Zuckerfabrik zu Kleinpaschleben ist
eingegangen und sodann die genannte Zuckersteuerstelle nur noch für die Zuckerfabriken zu Edderitz,
Gerlebogk und Biendorf zuständig.
In Elsaß-Lothringen.
Das Nebenzollamt ! zu Saales im Bezirke des Hauptzollamts zu Schirmeck ist in ein Neben-
zollamt II mit der Befugniß zur unbeschränkten Eingangsverzollung von Wein, und das Neben-
zollamt ll zu Deubschle im Bezirke des Hauptzollamts zu Diedenhofen in ein Nebenzollamt I mit
der unbeschränkten Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I umgewandelt worden.
Die Befugnisse des bisherigen Nebenzollamts 1 zu Saales zur Eingangsabfertigung der zur Kategorie
der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher u. s. w. und zur Absertlung unbedruckter und bedruckter
wollener Tuch= und Zeugwaaren der Nummer 41 d5 und 41 d6 des Zolltarifs zu anderen als den
höchsten Zollsätzen dieser Nummern sind in Wegfall gekommen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. April 1899 beschlossen, daß vom 1. Juni 1899 ab für
die in nachstehender Taballe aufgeführten Waaren, welche mit dem Anspruch auf Zollnachlaß oder auf
Ertheilung von Einfuhrscheinen ausgeführt werden (zu vergl. Central-Blatt 1897 S. 367 und 1898
S. 100), die aus der Tabelle ersichtlichen Tarasätze Anwendung finden.
Tarasätß#ze.
Lau- ç Tarasätze
Bezeichnung Art in Prozenten des Brutto-
fende
der der gewichts
Num- Waare Umschließ ung —
mer. « · bisher. künftig.
1. 2. *„DI 8. 2 5.
1. Getreide in Säcken 1,5 1
2. Hülsenfrüchte - - 1,5 1
3. Raps und Rübsaat (Rübsen) - - 1,5 1
4. Mehl aus Getreide und Hülsen- -- 1 und 2 1
früchten
5. Andere Mühlenfabrikate aus Ge- 2 I 1
treide und Hülsenfrüchten
Berlin, den 3. Mai 1899.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Koerner.