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ferner, und zwar nur aus den Bezirken des I., II., IX., X. und XVII. Armeekorps:
2. alle übrigen Landsturmpflichtigen, welche der Seewehr angehört haben,
3. diejenigen Maschinisten, Maschinistengehülfen und Heizer von See= und Flußdampfern,
welche aus dem Beurlaubtenstande des Heeres zum Landsturm übergetreten sind.“
§. 126.
In der Anmerkung #-) zu Ziffer 1 fallen die Worte „Sachsen und“ fort.
§. 127.
In Ziffer 2 tritt am Schlusse hinzu
„Das Ergebniß ist vom Ghete des Generalstabs der Armee der Inspeklion der Verkehrs-
truppen mitzutheilen.“
In Ziffer 3 werden der dritte und vierte Absatz durch folgende Bestimmungen ersetzt:
„Offiziere und Offizierstellvertreter können unter namentlicher Bezeichnung von dem Chef
des Generalstabs der Armee oder dem Inspekteur der Verkehrstruppen für die von ihnen
aufzustellenden Formationen beansprucht werden.
Den Bahnverwaltungen bleibt es anheimgestellt, Anträge auf Belassung einzelner schwer
zu ersetzender Beamten bei der anfordernden Stelle vorzulegen.
Ueber den Abgang eines zu Feldeisenbahnformationen bestimmten Offiziers hat das
heimathliche Generalkommando desselben Mittheilung an den Chef des Generalstabs der Armee
zutreffendenfalls an den Inspekteur der Verkehrstruppen zu machen, welche den Ersatz
estimmen.“
Im ersten Absatz der Ziffer 4 wird für uns Obe des Generalstabs der Armee“ gesetzt:
„Inspekteur der Verkehrstruppen
Im zweiten Absatz der Ziffer 4 wird am Schlusse hinzugefügt:
„Treten Aenderungen hinsichtlich der bestimmten Mannschaften ein, so haben die General-
kommandos im Benehmen mit den Bahnverwaltungen Ersatz sicher zu stellen. Mittheilung
über solche Neubestimmungen erfolgt durch Vermittelung der Generalkommandos an die
Inspektion der Verkehrstruppen.“
. 128.
8.
In Ziffer 3b tritt am Schlusse hinzu
„Das Ergebniß ist von Ersterens ver Inspektion der Verkehrstruppen mitzutheilen.“
Muster 4.
sã In der Anmerkung wird zwischen „bei den Pionieren: braun“ und „bei dem Train: hellblau“
eingefügt:
„bei den Telegraphentruppen: braun mit blauer Einfassung,"
Muster 13.
In der Spalte „Garde“ wird hinter „Eisenbahntruppen“ und in der Spalte „Provinzialwaffen“
hinter „ioniere“ je eine Längsspalte: „Telegraphentruppen“ eingefügt.
der Klammer der Spalte „Bemerkungen“ wird für „Eisenbahn= und Luftschiffertruppe":
„Verkehrdkruppen — Eisenbahn-, Telegraphen= und Luftschiffertruppen“ — gesetzt.
Muster 21.
In Spalte 8 wird für „des Chefs des Generalstabs der Armee“: „der Inspektion der Verkehrs-
truppen“ gesetzt.