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Im Königreiche Bagern.
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Würzburg ist zu Oberfinn eine Uebergangsstelle mit der
Befugniß zur Erhebung der Uebergangsabgabe von Bier sowie zur Ausfertigung und Erledigung von
Uebergangsscheinen über Bier und von Uebergangs= und Transportscheinen über Wein errichtet worden.
Im Bezirke desselben Hauptzollomts ist der Ausschlageinnehmerei zu Volkach die Befugniß zur
Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs= und Transportscheinen uber Wein ertheilt worden.
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Memmingen ist zu Buxheim eine Uebergangsstelle mit der
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs= und Transportscheinen über Bier
errichtet worden. .
Dem Nebenzollamte zu Straubing im Bezirke des Hauptzollamts zu Landshut ist die Befugniß
zur Vornahme von Abfertigungen im Eisenbahnverkehr nach Maßgabe des F. 63 und der §§. 66 bis 71
sowie des §. 96 des Vereinszollgesetzes ertheilt worden.
Im Königreiche Sachsen.
Dem Steueramte zu Glauchau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Zwickau ist die Befugniß
zur Abfertigung von Wollengarn als hartes Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu den
Zollsätzen der Tarifnummer 41 2 ertheilt worden.
Dem Untersteueramt Auerbach im Bezirke des Hauptsteueramts zu Plauen ist die Befugniß
zur Erledigung von Begleilscheinen II beigelegt worden.
Im Großherzogthume Hessen.
Dem Hauprsteueramte zu Worms ist die Befugniß zur Absertigung von zuckerhaltigen Fabrikaten,
für welche die Gewährung von Steuervergütung beansprucht wird, ertheilt worden.