Volltext : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

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Mit  16  Jahren  tritt  so  ein  junger  Mensch  als  Forstlehrling  ein;  er  hat  dann
2  Jahre  als  Forstlehrling  durchzumachen,  dann  muß  er  seinen  Militärdienst  abmachen,
und  mit  23  bis  25  Jahren  wird  er  schließlich  diätarisch  angestellt  als  Forsthülfsaufseher
  —  und  zwar  jetzt  nach  dem  neuen  Etat  mit  720  Mark  also  mit  2  Mark  pro
Tag  —  im  Verhältniß  zu  den  Tagelöhnern,  die  er  beschäftigt,  und  zu  den  anderen
Beamten  in  Stadt  und  Dorf  sicher  kein  großes  Gehalt.  Mit  dem  34.  bis  36.  Jahre,
wenn  solcher  Forstaufseher  das  zweite  Examen  abgelegt  hat,  hat  er  1  008  Mark.
Er  muß  dann  aber  noch  je  nach  den  einzelnen  Bezirken  2  bis  8  Jahre  warten  bis
zur  definitiven  Anstellung  als  Königlicher  Förster.

Wenn  der  Herr  Minister  sagt:  „es  wird  ja  bekannt  gemacht,  wo  Stellen  frei
sind“,  —  so  ist  das  ganz  richtig;  aber  ein  Ostpreuße  wird  nicht  gern  nach  Wiesbaden
gehen,  mit  Frau  und  Kind  nach  dort  übersiedeln,  weil  dort  die  Verhältnisse  ja  viel
zu  theuer  sind.  Er  bleibt  dann  lieber  in  Ostpreußen  und  wartet  noch  etwas  —  manchmal
  allerdings  noch  Jahre.

Aber  immerhin  ist  das  ein  großer  Mißstand,  daß  er  in  der  Regel  6  Jahre  später
angestellt  wird,  später  zur  definitiven  Anstellung  mit  1  100  Mark  Anfangsgehalt  kommt,
wie  seine  Kameraden  im  Bezirke  Wiesbaden.  Wenn  da  also  eine  Ausgleichung  stattfinden
  könnte,  so  würde  ich  das  nur  mit  großer  Freude  begrüßen  können.  Nun  muß
man  doch  beachten,  daß  die  Forsthülfsaufseher,  wie  meist  alle  Forstbeamten,  fern
von  Dorf  und  Stadt  wohnen,  daß  sie  bei  ihrer  Beschäftigung  im  Walde  sehr  viel
Kleidung  abnutzen,  daß  ihnen  alle  Lebensmittel,  die  ganze  Lebenshaltung,  theurer
werden  als  den  gleichgestellten  Beamten  in  Dorf  und  Stadt,  daß,  wenn  sie  ihre
Kinder  erziehen  wollen,  sie  dieselben  oft  weit  fortgeben  müssen.  Also,  selbst  wenn
diese  Leute  pekuniär  genau  so  gestellt  sind  wie  die  anderen  Beamten,  werden  sie
trotzdem  thatsächlich  doch  immer  gegen  die  anderen  Beamten  zurückstehen.  Ich  kann
deswegen  dem  Wunsche  des  Herrn  v.  Ploetz  und  dem  Wunsche,  den  gestern  Herr
v.  Risselmann  mir  gegenüber  ausgesprochen  hat,  indem  derselbe  mich  ersuchte,  doch
auch  die  Sache  zu  vertreten,  nur  beipflichten,  den  Wünschen,  daß  doch  auch  weiter
im  Etat  für  diese  Forstbeamten  gesorgt  werde.

Regierungskommissar  Geheimer  Oberfinanzrath  Lehnert:  Meine  Herren,  der
Herr  Vorredner  erwähnte,  daß  seine  Bitte  an  den  Herrn  Finanzminister,  noch  mehr
für  diese  Beamten  zu  thun,  von  dem  Herrn  Finanzminister  wohlwollend  angehört
worden  sei.  Ich  möchte  den  Herrn  Abgeordneten  und  das  Hohe  Haus  bitten  und
möchte  auch  namentlich  im  Interesse  der  Beamten  selber  die  Bitte  aussprechen,  aus
diesem  wohlwollenden  Anhören  noch  nicht  etwa  den  bestimmten  Schluß  zu  ziehen,
daß  schon  im  nächsten  Jahre  mehr  geschehen  würde.  Ja,  meine  Herren,  die  Finanzverwaltung
  muß  vorsichtig  sein;  schon  wenn  sie  schweigt,  wird  immer  in  solchen
Fällen  gern  auf  Zustimmung  geschlossen.

Meine  Herren,  Sie  sehen  das  Wohlwollen  der  Finanzverwaltung  gegen  diese
Beamten  dadurch  dokumentirt,  daß  der  Fonds  zur  Remunerirung  der  Beamten  vor
einigen  Jahren  um  10  Prozent  und  jetzt  wieder  um  weitere  10  Prozent,  im  ganzen
in  kurzer  Zeit  um  20  Prozent,  um  ein  Fünftel  seines  früheren  Bestandes,  erhöht
worden  ist.  Ich  glaube,  meine  Herren,  gegenüber  einem  solchen  durch  die  That
bewiesenen  Wohlwollen  darf  die  Finanzverwaltung  nun  wohl  in  Anspruch  nehmen,
sich  für  die  Folge  die  Entschließungen  mindestens  insoweit  vorbehalten  zu  dürfen,
daß  die  Beamten  nicht  sicher  darauf  rechnen,  im  nächsten  Etat  wieder  berücksichtigt
zu  werden.  Es  wird  da  doch  die  Finanzlage  und  werden  auch  sonstige  Erwägungen