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Mit 16 Jahren tritt so ein junger Mensch als Forstlehrling ein; er hat dann
2 Jahre als Forstlehrling durchzumachen, dann muß er seinen Militärdienst abmachen,
und mit 23 bis 25 Jahren wird er schließlich diätarisch angestellt als Forsthülfsaufseher
— und zwar jetzt nach dem neuen Etat mit 720 Mark also mit 2 Mark pro
Tag — im Verhältniß zu den Tagelöhnern, die er beschäftigt, und zu den anderen
Beamten in Stadt und Dorf sicher kein großes Gehalt. Mit dem 34. bis 36. Jahre,
wenn solcher Forstaufseher das zweite Examen abgelegt hat, hat er 1 008 Mark.
Er muß dann aber noch je nach den einzelnen Bezirken 2 bis 8 Jahre warten bis
zur definitiven Anstellung als Königlicher Förster.
Wenn der Herr Minister sagt: „es wird ja bekannt gemacht, wo Stellen frei
sind“, — so ist das ganz richtig; aber ein Ostpreuße wird nicht gern nach Wiesbaden
gehen, mit Frau und Kind nach dort übersiedeln, weil dort die Verhältnisse ja viel
zu theuer sind. Er bleibt dann lieber in Ostpreußen und wartet noch etwas — manchmal
allerdings noch Jahre.
Aber immerhin ist das ein großer Mißstand, daß er in der Regel 6 Jahre später
angestellt wird, später zur definitiven Anstellung mit 1 100 Mark Anfangsgehalt kommt,
wie seine Kameraden im Bezirke Wiesbaden. Wenn da also eine Ausgleichung stattfinden
könnte, so würde ich das nur mit großer Freude begrüßen können. Nun muß
man doch beachten, daß die Forsthülfsaufseher, wie meist alle Forstbeamten, fern
von Dorf und Stadt wohnen, daß sie bei ihrer Beschäftigung im Walde sehr viel
Kleidung abnutzen, daß ihnen alle Lebensmittel, die ganze Lebenshaltung, theurer
werden als den gleichgestellten Beamten in Dorf und Stadt, daß, wenn sie ihre
Kinder erziehen wollen, sie dieselben oft weit fortgeben müssen. Also, selbst wenn
diese Leute pekuniär genau so gestellt sind wie die anderen Beamten, werden sie
trotzdem thatsächlich doch immer gegen die anderen Beamten zurückstehen. Ich kann
deswegen dem Wunsche des Herrn v. Ploetz und dem Wunsche, den gestern Herr
v. Risselmann mir gegenüber ausgesprochen hat, indem derselbe mich ersuchte, doch
auch die Sache zu vertreten, nur beipflichten, den Wünschen, daß doch auch weiter
im Etat für diese Forstbeamten gesorgt werde.
Regierungskommissar Geheimer Oberfinanzrath Lehnert: Meine Herren, der
Herr Vorredner erwähnte, daß seine Bitte an den Herrn Finanzminister, noch mehr
für diese Beamten zu thun, von dem Herrn Finanzminister wohlwollend angehört
worden sei. Ich möchte den Herrn Abgeordneten und das Hohe Haus bitten und
möchte auch namentlich im Interesse der Beamten selber die Bitte aussprechen, aus
diesem wohlwollenden Anhören noch nicht etwa den bestimmten Schluß zu ziehen,
daß schon im nächsten Jahre mehr geschehen würde. Ja, meine Herren, die Finanzverwaltung
muß vorsichtig sein; schon wenn sie schweigt, wird immer in solchen
Fällen gern auf Zustimmung geschlossen.
Meine Herren, Sie sehen das Wohlwollen der Finanzverwaltung gegen diese
Beamten dadurch dokumentirt, daß der Fonds zur Remunerirung der Beamten vor
einigen Jahren um 10 Prozent und jetzt wieder um weitere 10 Prozent, im ganzen
in kurzer Zeit um 20 Prozent, um ein Fünftel seines früheren Bestandes, erhöht
worden ist. Ich glaube, meine Herren, gegenüber einem solchen durch die That
bewiesenen Wohlwollen darf die Finanzverwaltung nun wohl in Anspruch nehmen,
sich für die Folge die Entschließungen mindestens insoweit vorbehalten zu dürfen,
daß die Beamten nicht sicher darauf rechnen, im nächsten Etat wieder berücksichtigt
zu werden. Es wird da doch die Finanzlage und werden auch sonstige Erwägungen