Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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mit  Portepee-Unteroffiziersrang:  der  Secretär  bei  der  Militär-Vorrathsanstalt,
der  Generalstabs-Secretär,
der  Secretär  beim  Armeecorps-Stabe,
der  Militärarresthaus-Inspector,
die  Magazinassistenten,  dafern  sie  nicht  Offiziere  sind,
der  Assistent  bei  der  Militär-Baudirection,
die  noch  vorhandenen  Unterärzte  erster  Classe,  Apothekerprovisoren
  (Feldapotheker),
der  Commandantschafts=  (Gouvernements-)  Wachmeister,
der  Commandantschafts=  (Gouvernements-)  Canzlist,
der  Commandantschafts-Wachmeister
der  Commandantschafts-Fourier
der  Proviantmagazin-Aufseher,
die  Canzlisten
der  Fourier
die  Casernenfouriere,
der  Hospitalaufseher,
die  Oberaufseher  bei  der  Militär-Vorrathsanstalt  und  dem
Feld-Equipirungsdepot,
die  Easernenmagazin-Aufseher,  -
die  Casernenunteroffiziere  (die  jetzt  angestellten,  die  später
anzustellenden  mit  Sergeantenrang);
mit  Sergeantenrang:  die  noch  vorhandenen  Unterärzte  zweiter  Classe,
der  Oberkrankenwärter  beim  Garnisonhospital  Dresden,
die  Aufseher  in  der  Militär-Strafanstalt,
die  Zeugschreiber,
die  Hülfsschreiber  bei  der  Militär-Vorrathsanstalt,
die  Maurer=  und  Zimmerpoliere  beim  Bauamte;
mit  Unteroffiziersrang:  die  Unteraufseher  beim  Hauptzeughause,
die  Aufseher  bei  der  Militär-Vorrathsanstalt,
der  Bohrwerksmüller,
der  Festungs-Brunnenmeister,
der  Aufwärter  beim  topographischen  Büreau,
die  Zeugaufseher  beim  Bauamte;
mit  Gefreitenrang:  der  Apothekenstößer,
der  Bohrwerksgehülfe,
die  Pulverarbeiter;
1807.  62

der  Festung  Königstein,

bei  der  Militär-Vorrathsanstalt,