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Steuerhebebezirk Muster 2.
(L. O. S. 10,
R. O. K. 10.)
Lagerrolle.
I. Branntweinlager Seite
II. Branntwein-Reinigungsanstalten Seite
Bei Veränderungen im Besitz ist der Name des
.Wird eine Gewerbsanstalt gänzlich abgemeldet, so i
Anleitung zum Gebrauche.
In der Lagerrolle ist für Branntweinlager und für Branntwein-Reinigungsanstalten je ein besonderer Abschnitt
anzulegen. Innerhalb dieser Abschnitte erhält jedes Lager bezw. jede Anstalt eine besondere Abtheilung. Die
Abtheilungen sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen.
Wird ein Lager oder eine Reinigungsanstalt neu eingerichtet, so trägt die Hebestelle aus der ihr zugehenden Näume-
und Gerätheanmeldung in die sosfort zu eröffnende Abtheilung der Rolle den Namen des Besitzers und den Ort der
Gewerbsanstalt ein. Die Nummern, Benennungen und Raumgehalte der Geräthe werden auf Grund der vom
Oberkontroleur bescheinigten Anmeldung und der zugehörtgen Vermessungsverhandlungen nachgetragen.
isherigen Besitzers mit rother Tinte zu durchstreichen und der
Name des neuen Besitzers daneben oder darüber zu schreiben.
Veränderungen im Geräthestande werden auf Grund der bescheinigten Veränderungsanzeigen und der Vermessungs-
verhandlungen nachgetragen. Dabei find abgemeldete oder abgeänderte Geräthe mit rother Tinte und zwar so
zu streichen, daß die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben. Die abgeänderten und neu hinzutretenden
Geräthe werden unter der letzten Eintragung nachgetragen.
4 dies in der Lagerrolle zu vermerken; die zugehörige Abtheilung
ist mit rother Tinte zu durchkreuzen.
In Spalte 7 sind die dem Besitzer der Gewerbsanstalt dauernd bewilligten Vergünstigungen und besondere Anord-
nungen, die für das Lager oder die Reinigungsanstalt getroffen sind, unter fortlaufenden Nummern mit Angabe
des Tages v5n der Nummer der Verfügung kurz zu vermerken. Nicht mehr gültige Vermerke sind mit rother Tinte
zu durchstreichen.
Sopweit Beläge vorhanden sind, ist bei jeder Eintragung die Belagnummer anzugeben.
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