eseh und Verordnungs-Blatt
Königreich Bayern.
Nr. 13.
München, den 11. März 1908.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 10. März 1908, Abgabe starkwirkender Arzneien in den Apotheken betreffend. — Hofdienst-Nachricht.
— Hoftitel- Verleihungen. — Ordens-Verleihungen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des
Königreiches.
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Nr. 6671.
Bekanntmachung, Abgabe starkwirkender Arzneien in den Apotheken betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Im MNamen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben allergnädigst geruht, die Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung vom
22. Juli 1896, betreffend die Abgabe starkwirkender Arzneien u.s. w. in den Apotheken
(Gesetz= und Verordnungsblatt S. 517) dahin abzuändern, daß
1. in § 4 Abs. 1 dieser Vorschriften zu denjenigen Stoffen, deren wiederholte Abgabe
zum inneren Gebrauche nur auf jedesmal erneute schriftliche, mit Datum und Unterschrift
versehene Anweisung eines Arztes oder Zahnarztes erfolgen darf, „Veronal“ hinzutritt und
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