Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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I. Aumeldung. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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« Mit Begleitschein 1 
auf 
lhbescheinige .. daß zur Herstellung der Fabrikate, für welche die Steuerfreiheit beansprucht 
wird, nur versteuerter Branntwein verwendet worden ist.“) 
den enn 19. 
(Unterschrift des Versenders.) 
Abgabensatz nach dem Branntwein-Lagerbuche zulässig. 
(Unterschrift des Buchführes.) 
  
  
*) Dieser Bescheinigung bedarf es nur dann, wenn es sich um die Ausfuhr von Branntweinfabrikaten aus dem freien Verkehre handell.