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I. Aumeldung.
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« Mit Begleitschein 1
auf
lhbescheinige .. daß zur Herstellung der Fabrikate, für welche die Steuerfreiheit beansprucht
wird, nur versteuerter Branntwein verwendet worden ist.“)
den enn 19.
(Unterschrift des Versenders.)
Abgabensatz nach dem Branntwein-Lagerbuche zulässig.
(Unterschrift des Buchführes.)
*) Dieser Bescheinigung bedarf es nur dann, wenn es sich um die Ausfuhr von Branntweinfabrikaten aus dem freien Verkehre handell.