Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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3. Militär Wesen. 
Dem praktischen Arzte und Marine-Oberassistenzarzte der Reserve, Dr. Otlo Bartels zu Manila, ist 
auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung bis auf Weiteres die Ermächtigung ertheilt worden, 
Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1 a und b ebendaselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte 
Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt auf 
den Philippinen haben. 
Berlin, den 6. Juni 1901. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rothe. 
Pekanutmachung. 
Auf Grund des §. 1 der Anlage 2 zur deutschen Wehrordnung (Bekauntmachung vom 
18. Februar 1901, Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 41) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß bis auf Weiteres bei den nachstehend bezeichneten Prüfungskommissionen für Einjährig-Freiwillige 
die russische Sprache als Prüfungsgegenstand an die Stelle der englischen Sprache treten darf: 
Königlich preußische Prüfungskommissionen zu Königsberg, Danzig, Marienwerder, Berlin, 
Stettin, Stralsund, Breslau, Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Lüneburg; 
Königlich bayerische Prüfungskommission zu München; 
Königlich sächsische Prüsungskommission zu Bautzen; 
Königlich württembergische Prüfungskommission; 
Großherzoglich hessische Prüfungskommission: 
Kaiserliche Prüfungskommission zu Straßburg. 
Berlin, den 11. Juni 1901. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hauß.
	        
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