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Tentral-Slatt
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
Fn betiehen durch allsd Vostanstalton und cg#uchhandlungon.
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XXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. November 1901. V46.
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2. Kalfalul. ena Ermächügunger va Vernahme von 9 kehucr Ausweisung pon Ausländern us ber dem
1. Koloenuial= Wesen.
Verfügung
des Reichskanzlers, betreffend den Kolonialrath.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths, vom
10. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. S. 179) wird Folgendes bestimmt:
Der §. 1 der Verfügung des Reichskanzlers vom 10. Oktober 1890 (Kolonial-Blatt S. 268)“)
erhält vabshende Zusatz:
Die Zahl der Mitglieder wird auf vierzig festgesetzt.
Berlin, den 18. Oktober 1901.
Der Reichskanzler.
Graf v. Bülow.
2. Koufulat= Wesen.
Dem mit der Vertrelung des erkrankten Kaiserlichen General-Konsuls in Athen beauftragten Vize-Konsul
von Versen ist auf Grund des §F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des General-
Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe-
schliezugen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen
zu beurkunden.
) Central--Blatt S. 389.
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