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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
Dn beltieben durch alle Postanstalten und hHuchhandlungen.
XXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Dezember 1901. * 51.
9 .« 2. NMilitär-Wesen: Leniummungen über die Cohlihamen des
Inhalt: 1. Algzemeine — Sechen: Verbot der
in Wien erscheinenden Zeitschrift „Arbeiter-Zeitung“ 3. Hootulchen. Froben Miitr Satsenhausen,G aus Ann
Seite 417 · Reichsgebtete............. l
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts ! Berlin vom 14. Februar und vom
12. Oktober 1901 gegen die in Wien erscheinende Zeitschrift „Arbeiter-Zeitung“ binnen Jahresfrist
zweimal Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Un-
wendung des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere
Verbreitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten.
Berlin, den 29. November 1901.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
224. Mili tär = Wesen.
Pestimmungen
über die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militär-Waisenhauses.
1. Die Stiftung gewährt den Kindern verstorbener Soldaten*?) vom Feldwebel abwärts
1. Aufnahme in die Erziehungsanstalten Potsdam (evangelische Knaben), Pretzssch (evangelische
Mädchen), ga Nazareth zu Hoöxter (katholische Knaben und Mädchen),
2. soweit eine solche Nasnahme nicht stattfinden kann, Pflegegeld von jährlich 90 Mark oder
für Doppelwaisen von 108 Mark.
*) Ausnahmsweise auch den Kindern ehemaliger Soldaten, welche völlig erwerbsunsähig sind.
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