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5. Zoll- und Stener-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Kaiserliche Zollinspektor Stockhausen in Mülhausen
im Elsaß an Stelle des in den elsaß-lothringischen Landesdienst zurückberufenen Kaiserlichen Zollinspektors
Dützmann den Königlich preußischen Hauptzollämtern zu Eydtkuhnen, Memel und Tilsit sowie den
Königlich preußischen Hauptsteuerämtern zu Friedland in Ostpreußen und Gumbinnen mit dem Wohnsitz
in Tilsit vom 1. April 1902 ab als Stationskontroleur beigeordnet worden.
Im §. 48 Absatz 1 des Eisenbahn-Zollregulativs — Central-Blatt 1888 S. 573 ff. — wird auf §. 21
letzter Absatz verwiesen. Der Hinweis ist nicht in dieser Form zutreffend. Es muß statt: „§. 21 letzter
Absatz“ heißen: „§. 21 vorletzter Absatz“.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Das Steueramt l zu Hilders im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau ist aufgehoben worden.
Im Bezirke des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu Berlin bestehen die folgenden
Branntwein-Abfertigungsstellen:
Branntwein-Abfertigungsstelle A in Berlin (Münzstraße 19); E in Lichtenberg bei Berlin
(Hergbergstraße 43/45), F in Lichtenberg bei Berlin (Herzbergstraße 35), I in Berlin (Coepenicker-
straße 24 a); J in Berlin (Mühlenstraße 6/7); K in Reinickendorf bei Berlin (Provinzstraße 40/41);
L in Berlin (Warschauerstraße 44).
Die Branntwein-Abfertigungsstellen E, F, J, K und l. besitzen außer den allgemeinen Befugnissen
auch die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagen-
verschluß oder in Eisenbahnkesselwagen.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt 1 zu Geldern im Bezirke des Hauptzollamts zu Cleve die Befugniß zur
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen ! und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II über
Waaren aller Art für das Privattransitlager der Firma Gebrüder Berg in Geldern,
dem Nebenzollamt ! zu Oswiecim im Bezirke des Hauptzollamts zu Myslowitz die Befugniß
zur Abfertigung der unter die Tarifnummern 22f, g 1 und 2 und die Anmerkung zu f und g sowie
der unter die Tarifnummern 414 5 und 6 fallenden Waaren zu anderen als den höchsten Zollsätzen
dieser Nummern,
dem Steueramt 1 zu Coepenick im Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde die Besugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen! über die für das zu Ober-Schöneweide belegene Kabelwerk Oberspree
der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin eingehenden leichten Mineralöle,
dem Stieueramte ll zu Ahrweiler im Bezirke des Hauptsteueramts zu Coblenz die Besugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Reisegeräth von Kurgästen des Bades Neuenahr für die Zeit
vom 1. Mai bis Ende September jedes Jahres,
dem Steueramt l zu Neurode im Bezirke des Hauptzollamts zu Mittelwalde die Besugniß
zur Erhebung des Spielkartenstempels und Abstempelung von im Bundesgebiete gefertigten Spielkarten;
dem Nebenzollamt! zu Patschkau im Bezirke des Hauptzollamts zu Neustadt O.-S. die Befugniß
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen lI,
dem Nebenzollamt l! in Suderwick im Bezirke des Hauptzollamts Vreden die Befugniß,
geweistes Jutegarn der Nummer 22 a 1 und 2 des Zolltarifs, welches für die Firma Maurits Prins daselbst
zum Zwecke des Schwarzfärbens und zur demnächstigen Wiederausfuhr eingeht, zu anderen als den
höchsten Zollsätzen abzufertigen und
dem Nebenzollamt I zu Preußisch Herby im Bezirke des Hauptzollamts zu Landsberg O.--S.
die Befugniß zur Erledigung von Begleitzetteln.