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N 47.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
, Samstag den 3. Oktober 18410.
Inhalt.
Künigliche Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten
Jünglinge. — Ertheilung der Industrie-Preise für das Jahr 1810.
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Majestät haben unter dem 20. v. M. dem Generallartiermeister,
General-Major v Miller, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt,
das ihm von des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit verliehene Großreuz
des Zähringer Lôöwen-Ordens anzunehmen und zu tragen.
) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 11. v. M.
Stallmeister Freiherrn v. Hügel zu Höchst Ihrem Kammerherrn zu ernennen, und
dem Cameralverwalter v. Scholl in Ludwigsburg den Titel eines Finanzraths
erleihen gnädigst geruht.
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