Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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N  47.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

,  Samstag  den  3.  Oktober  18410.

Inhalt.
Künigliche  Dekrete.  Erlaubniß  zur  Annahme  eines  fremden  Ordens.  —  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung  der  zu  akademischen  Studien  für  befähigt  erklärten
  Jünglinge.  —  Ertheilung  der  Industrie-Preise  für  das  Jahr  1810.

 

A)  Erlaubniß  zur  Annahme  eines  fremden  Ordens.

Seine  Königliche  Majestät  haben  unter  dem  20.  v.  M.  dem  Generallartiermeister,

  General-Major  v  Miller,  die  nachgesuchte  Erlaubniß  gnädigst  ertheilt,

  das  ihm  von  des  Großherzogs  von  Baden  Königliche  Hoheit  verliehene  Großreuz
  des  Zähringer  Lôöwen-Ordens  anzunehmen  und  zu  tragen.

)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchstes  Dekret  vom  11.  v.  M.
Stallmeister  Freiherrn  v.  Hügel  zu  Höchst  Ihrem  Kammerherrn  zu  ernennen,  und
dem  Cameralverwalter  v.  Scholl  in  Ludwigsburg  den  Titel  eines  Finanzraths
erleihen  gnädigst  geruht.

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