Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

— 450) — 
Direktivbczirk Muster 5. 
(K. L. . 27.) 
1— 
oder 
Bundesstaat 
Machweisung III 
die noch nicht mitgetheilten Kontingentsfußziffern. 
Anleitung zum Gebrauche. 
In Spalte 1, 2 oder 3 dieser Nachweisung sind in je einer Summe die Komtingentsfußziffern zusammenzuziehen 
a) für die Brennereien, über deren Beschwerden, betreffend die Ansetzung einer wegen Betriobswechsels herab- 
geminderten Alkoholmenge, erst nach Einreichung der Nachweisung ll endgültig entschieden worden ist 
(R. O. F. 3), 
b) für die am Kontingente bereits betheiligten Brennereien, bezüglich deren erst nach Einreichung der Nach- 
weisung lI endaultiq entschieden wodden ist, daß den Antragen auf Veranlagung zun Kautingente nicht zu 
entsprechen # 
Jcl für die zum Kontingeme veranlagten Breunereien.
	        
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