Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

— 254 — 
4. Marine und Schiffahrt. 
4 
Auf Grund des § 13 der Bekanntmachung, betreffend die Besetzung der Seefischereifahrzeuge mit 
Schiffsführern und Maschinisten, vom 5. Mai 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 163) werden die Formulare zu 
den Prüfungs= und Befähigungszeugnissen der Führer von Hochseefischereifahrzeugen nach Maßgabe n 
Anlagen 1 bis 5 festgestellt. 
Berlin, den 6. Juli 1904. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf. 
  
Formular 1. 
  
Zeugnis 
über die Prüfung 
zum 
Führer von kleineren Tahrzeugen in kleiner Hochseeftscherei. 
denr nnnnnnmnde ... 1 ... , wohnhaftftftftn . .. 1 
G) , hat die Prüfung zum Führer von Fahrzeugen in kleiner 
Hochseefischerei bestanden. 
C(Wiegen ungenschenden Sestvermögens ) — Varbenunterscheidungsvermögens f) — darf ihm 
nach s 48 der Bekanntmachung vom 16. Januar 1904 (Heichs- Gesetebl. S. 8) ein Hefuhiqumgsaeugnis 
nickht erteilt ierden).“) 
Die Prüfungskommission. 
(Siegel.) (Unterschrift.) 
  
  
)Das Zutreffende einzutragen. 
*) Im gegebenen Falle ist dieser Vermerk handschriftlich einzutragen, sonst ist der freie Raum durch Verbindungs- 
strich auszufüllen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.