Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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33. Zoll= und Steuer wesen. 
A 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni d. J. beschlossen: 
Die obersten Landesfinanzbehörden werden ermächtigt, die zollfreie Einfuhr von ge- 
schältem Reis, Tapioka und Arrowroot zum Vermahlen sowie von Tapioka zum Vermahlen 
und Vermischen mit gedörrten und gemahlenen Gemüsen des freien Verkehrs unter der 
Bedingung demnächstiger Wiederausfuhr im Wege des Veredelungsverkehrs unter An- 
ordnung der erforderlichen Uberwachungsmaßregeln zu gestatten. Die Befugnis zur Er- 
teilung der Bewilligungen kann auf die Zolldirektivbehörden übertragen werden. 
Berlin, den 7. Juli 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
  
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats. 
für Zoll= und Steuerwesen der Königlich Preußische Steuerinspektor Tscheppe an Stelle des in den 
Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Steuerinspektors Bruns den Königlich Preußischen 
Reichssteuerhebestellen in den Hohenzollernschen Landen, dem Königlich Württembergischen Hauptzoll- 
amte zu Friedrichshafen, den Großherzoglich Badischen Hauptsteuerämtern zu Konstanz und Singen 
sowie in bezug auf die Branntweinsteuer und die Schaumweinsteuer den in dem Bezirke des Haupt- 
zollamts zu Friedrichshafen gelegenen, mit der Verwaltung der gedachten Abgaben betrauten Königlich 
Württembergischen Kameralämtern und in bezug auf die Tabaksteuer, die Branntweinsteuer und die 
Schaumweinsteuer den in den Bezirken der Hauptsteuerämter zu Konstanz und Singen gelegenen, mit 
der Verwaltung der gedachten Abgaben betrauten Großherzoglich Badischen Finanzämtern als Stations- 
kontrolleur mit dem Wohnsitz in Konstanz vom 1. Juli 1905 ab beigeordnet worden. 
  
4. Polizeiwesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
9 Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die Datum 
2 5 run Ausweisun des. 
S. der Bestrafung. ¾ Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2. I s. 4. b. 6. 
  
  
  
  
  
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Josef Schaffen= geboren am 1. Oktober 1882 zu Ger-seinfacher Diebstahl im Königlich Bayerisches Be-23. Juni d. J. 
rath, Tagelöhner holz, Bezirksamt Kempten, Bayern, Rückfalle (2 Jahre zirksamt Bamberg II, 
und Schweizer, österreichischer Staatsangehöriger, 9 Monate Zucht- 
haus, laut Erkennt- 
nis vom 24. Se- 
tember 1902), 
 
	        
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