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3. Allgemeine Verwaltungssachen.
Auf Grund des § 22 der Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten
der Reichsbeamten vom 25. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 241) ist die Einreihung der Reichsbeamten
in die unter Nr. III bis VII des § 1 und unter II bis VII des § 13 dieser Verordnung aufgeführten
Beamtenklassen nach Maßgabe des unterm 5. Dezember 1903 (Zentralblatt S. 700) veröffentlichten
Verzeichnisses festgestellt worden.
Dies Verzeichnis wird im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. Oktober 1904 (Zentral-
blatt S. 354) bezüglich der nachstehend aufgeführten Kategorien von Reichsbeamten ergänzt und
abgeändert, wie folgt:
Verzeichnis der Reichsbeamten.
81 s8 13
der Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugskosten der Reichsbeamten
vom 25. Juni 1901. —-
Klasse III. Klasse II.
Vortragende Räte der obersten Reichs- Vortragende Räte der obersten Reichs-
behörden. behörden.
B. Reichsamt des Innern.
Statt „Direktor im Statistischen Amte“ ist zu setzen:
Direktoren im Statistischen Amte.
Es tritt hinzu:
Direktor der Biologischen Anstalt für Land= und Forstwirtschaft.
C. Verwaltung des Reichsheeres.
1. Preußen usw.
Hinter „Feldpröpste“ ist einzuschalten:
Direktor des Militärversuchsamts in Berlin.
Chefkonstrukteur beim Artillerie-Konstruktionsbureau.
Betriebsdirektoren I. Klasse bei den technischen Instituten.
Klasse IV. l Klasse III.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden.
C. Reichsamt des Innern.
Statt „Reichsinspektor für die Steuermanns= und Schifferprüfungen“ ist zu setzen:
Reichsinspektoren für die Steuermanns= und Schifferprüfungen.
Statt „Mitglieder der Normal-Eichungskommission“ ist zu setzen:
Mitglieder der Normal-Eichungskommission (mit Ausschluß des Mitglieds für mechanisch-
technische Angelegenheiten).
Es treten hinzu:
Mitglieder der Biologischen Anstalt für Land= und Forstwirtschaft.
"D. Verwaltung des Reichsheeres.
1. Preußen usw.
Vor „Militär-Intendanturräte“ ist einzuschalten:
Ober-Militär-Intendanturrat (Vorstand der Intendantur der Verkehrstruppen).
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