— 345 —
dem Hauptsteueramte II in Breslau die Befugnis zur Erledigung und Ausfertigung von Zoll-
begleitscheinen I über die zum Teilungslager für den Handel mit fremden Spirituosen der Firma
Seidel & Co. in Breslau eingehenden und aus ihm ausgehenden Spirituosen,
dem Steueramt 1 in Heiligenstadt im Bezirke des Hauptsteueramts zu Langensalza die Be-
fugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II über Rohtabak,
dem Steueramt 1 zu Burgsteinfurt im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münster die Befugnis
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über die von dem Kaufmann Josef Markus in Burgsteinfurt
hergestellten, zur Ausfuhr gelangenden Backwaren (Mazzes),
dem Steueramt I zu Duderstadt im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münden die Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen ! über Tabak für die Firma Engelhardt & Biermann in
Duderstadt. · ,
Das Hauptzollamt zu Pillau, die Zollabfertigungsstelle am Hafen daselbst und die Zoll- und
Steuerabfertigungsstelle am Salzpackhofe zu Königsberg i. Ostpr. sind aufgehoben worden.
Gleichzeitig sind errichtet worden: in Pillau ein Nebenzollamt I und in Königsberg i. Ostpr.
zur Teilung der Geschäfte des bisherigen Hauptsteueramts daselbst zwei Hauptsteuerämter, welche die
Bezeichnung „Hauptsteueramt I zu Königsberg i. Ostpr.“ und „Hauptsteueramt II zu Königsberg
i. Ostpr.“ führen. « ·
DemBezirkedesHauptsteueramtsIzuKönigsbergi.Ostpr.sindzugeteilt:dieZollabfertigungs-
stelle am Lizentbahnhofe zu Königsberg i. Ostpr., die Zoll- und Steuerabfertigungsstelle an der Post
zu Königsberg i. Ostpr., die Deklarationsstelle im Börsengebäude zu Königsberg i. Ostpr., das Neben—
zollamt 1 in Pillau, das Steueramt II zu Fischhausen. - ·
Dem Bezirke des Hauptsteueramts II zu Königsberg i. Ostpr. ist zugeteilt die Branntwein-
abfertigungsstelle in Königsberg i. Pr. — Rosenau. «
Das Hauptsteueramt 1 zu Königsberg i. Ostpr., welchem die öffentliche Niederlage zugeteilt ist,
hat die folgenden Befugnisse: ·
1. Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II, Erledigung von Salz-
und Zuckerbegleitscheinen I und II im Schiffsverkehre,
2. Sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung,
3. Abfertigung von Baumwollengarn, Kammgarn aus Glanzwolle, Leinengarn, Leinwand
und Wollwaren zu anderen als den höchsten Zollsätzen der sie betreffenden Nummern
des Zolltarifs, ·
4. Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein, Ausfertigung von Muster—
pässen über Gegenstände des freien Verkehrs, Eingangsabfertigung der zur Kategorie
der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Untersuchung von Verschnittweinen und Mosten,
Einlaß-= und Untersuchungsstelle für ausländisches Fleisch, ·
5. Abfertigung von Bier, Branntwein, Salz, Tabak und Zucker, wenn für diese Waren
Abgabenvergütung beansprucht wird, .
6. Steuererhebung und Abstempelung von Spielkarten, welche vom Ausland eingehen,
7. Vollständige Befugnis bezüglich aller übergangsabgabepflichtigen Waren.
Außerdem hat es die bei dem bisherigen Hauptsteueramte zu Königsberg i. Ostpr. (A. V. S. 243)
in Spalte „Bemerkungen“ aufgeführten Sonderbefugnisse, wobei an die Stelle des „H. Z. A.“ in
Pillau das „N. Z. A. I“ ebendaselbst tritt. ".· *
Das Hauptsteueramt II zu Königsberg i. Ostpr. hat die folgenden Befugnisse:
1. Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II über ausländisches Salz,
jedoch nur bis Ende Dezember 1905, zur Ausfertigung und Erledigung von Begleit-
(Versendungs-scheinen I und II über Branntwein, Salz, Tabak und Zucker,
Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden inländischen Begleitschein-
güter einschließlich des so oder in Eisenbahnkesselwagen versendeten Branntweins,
Ermittelung des Quotienten bei Zuckerabläufen mit weniger als 2% Invertzucker,
Abfertigung von Bier= und Branntweinsendungen, für welche Abgabenvergütung bean-
sprucht wird,
Abgabenerhebung und Abstempelung von Aktien, Renten und Schuldverschreibungen, von
Lotterielosen und von Vordrucken zu Schiffsfrachturkunden.
# 2