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Die Zollabfertigungsstelle am Lizentbahnhofe zu Königsberg i. Ostpr. hat ihre sämtlichen Befug—
nisse behalten mit der Einschränkung, daß ihr von der Befugnisgruppe 1 — Begleit-(Versendungs)sschein-
Verkehr — nur die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II und
zur Erledigung von Begleitscheinen 1I und ll über inländisches Salz und inländischen Zucker, wenn
diese Waren in Packstücken eingehen, verblieben ist.
Die Zoll= und Steuerabfertigungsstelle an der Post zu Königsberg i. Ostpr. behält von ihren
bisherigen Befugnissen nur die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1
und die vollständige Befugnis bezüglich aller übergangsabgabenpflichtigen Waren, in beiden Beziehungen
aber nur für den Postverkehr.
Das Nebenzollamt 1 zu Pillau hat sämtliche Befugnisse des bisherigen Hauptzollamts daselbst.
Dasselbe bleibt auch Eingangsstelle für ausländisches Fleisch.
Im Königreiche Bayern.
Dem Nebenzollamt Erlangen im Bezirke des Hauptzollamts zu Fürth ist die Befugnis zur
Abfertigung von Wollwaren der Tarifnummer 41 d5 und 6 zu anderen als den höchsten Zollsätzen
dieser Tarifnummer erteilt worden.
Im Herzogtum Anhalt.
Die Befugnisse der Zollstelle Roßlau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dessau zur Erledigung
und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I und II sind auf leichte Mineralöle, welche für die Petroleum-
Raffinerie vorm. Aug. Korff in Bremen an dem Roßlauer Unschlagsplatz zur Abfertigung gelangen,
ausgedehnt worden.
7. Polizei wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
r Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
2 5 — d Ausweisung Aus as
-“ · . er Bestrafung. beschl t. weifungs=
der Ausgewiesenen. eschlossen ha beschlusses.
1. 2. I 3. 4. b. 6.
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1.] Josef Schratz, Tage-geboren am 30. November 1870 zusunbefugte gewerbs-eKöniglich Bayerisches Be-31. Mai d. J.
löhner, Weißenbach, Bezirk Reutte, Tirol, mäßige Jagdaus-= zirksamt Laufen,
österreichischer Staatsangehöriger, übung (5 Monate
Gefängnis, laut Er-
kenntnis vom 13. Ja-
nuar 1905),
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
2. Josef Hanka, Fabrik-geboren am 17. Mai 1873 zu Mönchs-Betteln, Königlich Preußischer 19. Oktober
arbeiter, dorf, Bezirk Hohenelbe, Böhmen, Regierungspräsident zud. J.
österreichischer Staatsangehöriger, Magdeburg,
3. Anton Horack, Haus= geboren am 7 Juni 1860 zu Steinitz, desgleichen, Königlich Preußischer Po-Z. August d. J.
diener, Begirk Goya, Mähren, österreichischer lizeipräsident zu Berlin,
Staatsangehöriger,